Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25065-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Gruppe Die LINKE. / Die PARTEI / BIBS (25-25065) vom 16. Januar 2025 wird wie folgt Stellung genommen:


Das Recht zur Durchführung einer Versammlung folgt unmittelbar aus Artikel 8 des Grundgesetzes. Umfasst ist auch das Recht der oder des Anmeldenden, Ort und Zeit der Versammlung frei zu wählen. Versammlungen unter freiem Himmel dürfen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen beschränkt werden. Solange die Durchführung einer Versammlung nicht unmittelbar die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, muss das Recht auf Durchführung einer Versammlung von staatlichen Stellen gewährleistet werden.

 

Zu Frage 1:

 

Über die räumliche Beschränkung einer Versammlung kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung einer Gefahrenprognose und nach Abwägung der konkurrierenden Rechte entschieden werden. Der Frankfurter Platz kann nicht grundsätzlich oder für bestimmte Gruppen von Versammlungen freigehalten werden.

 

Zu Frage 2:

 

Die Halteverbotsschilder wurden am 17. Dezember 2024 zwischen 10:30 und 13:00 Uhr aufgestellt. Zudem wurde am 19. Dezember 2024 in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Polizei und Stadt auf die angeordneten Halteverbote hingewiesen.

 

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