Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-24943-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.01.2025 (25-24943) wird wie folgt Stellung genommen:
 

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen eines Ortstermins hat die Verwaltung Möglichkeiten geprüft, um das Parken in den Grünanlagen durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. Die Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden. Das Parken in Park- und Grünanlagen sowie auf sonstigen Grünflachen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Der Einsatz der Parkraumüberwachung ist auf öffentlichen Straßen (nicht auf Privatgrundstücken) möglich. Bei Veranstaltungen in der Halle ist die Parkraumüberwachung im Rahmen ihrer personellen Ressourcen aktuell schwerpunktmäßig im Einsatz.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Begehung von Ordnungswidrigkeiten kann bei der Stadt (Bußgeldabteilung) sowie bei der Polizei angezeigt werden.

 

 

Zu Frage 3:
 

Für die regulären Veranstaltungen in der Milleniumhalle – also solche bis zu 2000 Besucherinnen und Besuchern - sind alle bauordnungsrechtlich erforderlichen 432 Einstellplätze auf dem Gelände, direkt vor der Milleniumhalle, vorhanden. Lediglich für die jährlich stark begrenzte Anzahl der Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern und Besucherinnen wird der Parkplatz am Raffteichbad im Mobilitätskonzept des Betreibers berücksichtigt. Die Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern und Besucherinnen dürfen nur in Absprache und unter Berücksichtigung der Öffnungs- und Veranstaltungszeiten des Raffteichbades durchgeführt werden. Damit sollte ein Konflikt aufgrund des gleichzeitigen Betriebes des Raffteichbades ausgeschlossen werden.

 

Die Sperrung des Madamenweges für die Zeit der Krötenwanderungen wurde in der Baugenehmigung nicht ausdrücklich berücksichtigt. In dieser Zeit wäre aber eine Hälfte des Parkplatzes des Raffteichbades, der auch über die B 1 erreichbar ist, weiter nutzbar.

 

Baurechtlich ist die Anzahl der Einstellplätze auf dem Millenium-Gelände in Verbindung mit Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besucherinnen und Besuchern ausreichend. In der Praxis wurde aber leider zum großen Teil auf dem nicht genehmigten Parkplatz in der Straße Im Ganderhals geparkt.

 

Die Verwaltung wird Kontakt zum Betreiber der Veranstaltungshalle aufnehmen, um die Verkehrssituation zu besprechen. Ziel ist es, die Wirkung des bestehenden Mobilitätskonzepts zu erhöhen.

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