Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25088-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 111 vom 17.01.2025 (Drs. 25-25088) beantwortet die Verwaltung in Abstimmung mit der VHS wie folgt:

 

Zu 1.: Die Verwaltung selbst hat keine Arbeitsgelegenheiten nach § 16d beim Jobcenter beantragt. Mit der Aufgabe der Beschäftigungsförderung ist innerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig die Volkshochschule Braunschweig betraut. Die VHS Arbeit und Beruf GmbH hat für das Jahr 2024 127 Plätze bewilligt bekommen und setzt diese im Rahmen der Beschäftigungsförderung ein. Die jährliche Beantragung erfolgt von dort. Die Plätze sind nicht einzelnen Stadtbezirken zugeordnet.

 

Zu 2.: Für die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten ist rechtlich u. a. erforderlich, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, § 16d Abs. 3 SGB II. Ein öffentliches Interesse ist gegeben, wenn das Arbeitsergebnis der AGH einen mittelbaren bzw. unmittelbaren Nutzen für die Allgemeinheit darstellt. Dies ist vom Maßnahmeträger nachvollziehbar und ausführlich darzulegen. Das Interesse wird seitens der VHS dabei gesamtstädtisch und nicht bezirklich betrachtet.

 

Zu 3.: Bereits seit Inkrafttreten des SGB II und der Gründung der ARGEn/Jobcenter im Jahre 2005 besteht ein regelmäßiger Kontakt zwischen dem Jobcenter Braunschweig und den freien Trägern und Einrichtungen zur Planung, Beantragung und Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten. Die Jobcenter planen im Rahmen des Eingliederungstitels die Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dazu zählen auch Arbeitsgelegenheiten. Die Träger werden regelmäßig über die Planungen informiert, um in angemessenem Umfang Maßnahmeplätze beim Jobcenter beantragen und einrichten zu können.
 

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