Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24676-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 111 vom 21.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu prüfen, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, den Anwohnern und Besuchern des südlichen Immengarten das Be- und Entladen und den leichteren Zugang zu den Grundstücken zu erlauben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wie beim Ortstermin im Oktober 2023 zwischen dem Stadtbezirksrat, der Feuerwehr, der Polizei und der Verwaltung erörtert, lässt der zur Verfügung stehende Straßenquerschnitt ein Halten oder ein Parken auf der Fahrbahn nicht zu, da die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von mind. 3,05 m nicht gewährleistet ist. Zudem hat die Feuerwehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einsatzfall die jederzeitige Durchfahrbarkeit gewährleistet sein muss. Daher kann im südlichen Abschnitt der Straße Immengarten zwischen Berliner Heerstraße und Grenzweg ein kurzzeitiges Halten nicht erlaubt werden.

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