Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25030-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Ratsbeschluss zur Einrichtung eines Nachbarschaftszentrums im Gemeinschafts­haus Rühme wurde verwaltungsseitig eine Leistungsbeschreibung formuliert, die als Grund­lage für das durchzuführende Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Träger­schaft des Nachbarschaftszentrums diente. Mit Abschluss des Interessenbekundungs­verfahrens wurde der Sozialverband Kreisverband Braunschweig als Träger ausgewählt.

 

Da sich das Gebäude im Eigentum der Nibelungen Wohnbau GmbH (NiWo) befindet, besteht ein Mietverhältnis zwischen NiWo und dem FB 65.0 Kaufmännisches Gebäude­management. Die bisherige Verwaltung des Gemeinschaftshauses Rühme erfolgte durch das Referat 0103.10 Bezirksgeschäftsstelle Nord, welches dafür ein internes Untermiet­verhältnis mit dem FB 65.0 pflegt. Dies vorangestellt, beantwortet die Verwaltung die Fragen der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 rdliche Schunter-/Okeraue wie folgt:

 

Zu 1.

Ein Mietvertrag zwischen Verwaltung und SoVD wurde noch nicht geschlossen, da die Umstellung der internen Untervermietung auf das Referat 0500 Sozialreferat sowie die anschließende Vermietung an den Träger des Nachbarschaftszentrums Regelungen bedürfen, deren Abschluss noch aussteht.

 

Zu 2.

Der SoVD hat die Personalakquise zwischenzeitlich abgeschlossen und eine Mitarbeiterin für die Koordination des Nachbarschaftszentrums eingestellt.

 

Zu 3.

Nach Abschluss der Mietverträge und der Übergabe der Schlüsselgewalt sind ggf. noch Einrichtungsgegenstände durch den Träger anzuschaffen. Dieser Umstand steht einer Auf­nahme des Betriebs jedoch nicht im Wege.

 

Zu 4.

Da die Regelungen zu den ausstehenden Mietverhältnissen kurz vor dem Abschluss stehen, wird mit einer zeitnahen Aufnahme des Betriebes innerhalb der kommenden Wochen gerechnet.
 

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