Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25030-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbarschaftszentrum Rühme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Kundolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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28.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem Ratsbeschluss zur Einrichtung eines Nachbarschaftszentrums im Gemeinschaftshaus Rühme wurde verwaltungsseitig eine Leistungsbeschreibung formuliert, die als Grundlage für das durchzuführende Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft des Nachbarschaftszentrums diente. Mit Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens wurde der Sozialverband – Kreisverband Braunschweig als Träger ausgewählt.
Da sich das Gebäude im Eigentum der Nibelungen Wohnbau GmbH (NiWo) befindet, besteht ein Mietverhältnis zwischen NiWo und dem FB 65.0 Kaufmännisches Gebäudemanagement. Die bisherige Verwaltung des Gemeinschaftshauses Rühme erfolgte durch das Referat 0103.10 Bezirksgeschäftsstelle Nord, welches dafür ein internes Untermietverhältnis mit dem FB 65.0 pflegt. Dies vorangestellt, beantwortet die Verwaltung die Fragen der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 – Nördliche Schunter-/Okeraue wie folgt:
Zu 1.
Ein Mietvertrag zwischen Verwaltung und SoVD wurde noch nicht geschlossen, da die Umstellung der internen Untervermietung auf das Referat 0500 Sozialreferat sowie die anschließende Vermietung an den Träger des Nachbarschaftszentrums Regelungen bedürfen, deren Abschluss noch aussteht.
Zu 2.
Der SoVD hat die Personalakquise zwischenzeitlich abgeschlossen und eine Mitarbeiterin für die Koordination des Nachbarschaftszentrums eingestellt.
Zu 3.
Nach Abschluss der Mietverträge und der Übergabe der Schlüsselgewalt sind ggf. noch Einrichtungsgegenstände durch den Träger anzuschaffen. Dieser Umstand steht einer Aufnahme des Betriebs jedoch nicht im Wege.
Zu 4.
Da die Regelungen zu den ausstehenden Mietverhältnissen kurz vor dem Abschluss stehen, wird mit einer zeitnahen Aufnahme des Betriebes innerhalb der kommenden Wochen gerechnet.
