Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25078-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 17. Januar 2025 (DS 25-25078) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
 

Zu 1.:

 

Die durchschnittlichen Kosten pro Geflüchteten betrugen im Jahr 2024 nach derzeitigem Stand rd. 19.544 Euro. Zu beachten ist hierbei, dass bei der Berechnung beispielsweise die „Over-Head-Kosten“ noch nicht enthalten sind, da die Umlagen und Verteilungen für 2024 noch nicht erfolgt sind und im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 noch Veränder­ungen möglich sind.

 

Zu 2.:

 

Der Fachbereich Soziales und Gesundheit zahlt an den Fachbereich Gebäudemanagement im Rahmen interner Mietverträge für die acht Wohnstandorte Miete, Betriebskosten (warm/ kalt) sowie eine Verwalterpauschale. Diese Kosten sind in der Berechnung zu 1. enthalten.

 

Zu 3.:

 

Der Oberbürgermeister fordert gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Deutschen Städtetages mit Blick auf künftige Gespräche eine zwingende Beteiligung der Städte und Kommunen bei diesen Beratungen über die Bundesmittel zur Unterstützung bei den Flüchtlingskosten.

Die beschlossene Kopf-Pauschale pro Flüchtling sei zwar positiv, weil sie finanzielle Sicherheit gebe. Die vereinbarten 7.500 Euro aus Bundesmitteln seien aber deutlich zu wenig. Zudem müsse man erst noch sehen, wie sich die Beschlüsse auf die Zuwanderungssituation auswirkten.

Gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des Niedersächsischen Städtetages erklärte der Oberbürgermeister die aktuelle Lösung für keineswegs ausreichend. Das Bündnis fordere daher weiterhin eine vollständige und verlässliche Finanzierung der kommunalen Lasten der Zuwanderungspolitik von Bund und Land. Gemeinsam mit dem Land wolle man den Druck auf den Bund erhöhen in der Erwartung klarer Finanzierungszusagen des Bundes.

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