Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25074
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- und Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2025/2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.03.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.04.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2025/2026 wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die im Kindertagesstättenbereich zur Umsetzung der Maßnahmen vorgesehenen Mehrausgaben stehen in den Jahren 2025 und 2026 zur Verfügung. Für 2027 erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Haushalts- und Stellenplanung. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2025 und Folgejahre aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
- Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2025/2026 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden.
- Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.
Sachverhalt
Im Rahmen der Planungskonferenz am 5. Februar 2025 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstät- tenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2024/2025 abgestimmt.
Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2025 ist in den Anlagen
A) Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich
B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung zusammengefasst.
Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen. Umsetzungsvorschlag
Das grundsätzlich angestrebte Ziel, Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich kostenneutral umzusetzen, lässt sich realisieren. Eine Bereitstellung zusätzlicher Haus- haltsmittel ist nicht erforderlich.
Im Kindertagesstättenbereich sind Reduzierungen des Betreuungsangebotes an drei Stand- orten vorgesehen bzw. bereits erfolgt. Die hierdurch generierten Einsparungen werden zur Realisierung der Ausweitung von Betreuungszeiten und Förderung eines zusätzlichen Be- treuungsangebotes eingesetzt.
Zur Erreichung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Aus- bauprogramms auf stadtweit 80% bis zum Schuljahr 2025/2026 gesteigert werden. Es wer- den auch Bedarfe an kooperativen Ganztagsgrundschulen gedeckt. Prioritär werden hier KoGSn berücksichtigt, deren Versorgungsquote noch nicht 60% erreicht hat bzw. bei denen eine hohe sozialräumliche Handlungsnotwendigkeit besteht.
Bei den folgenden Berechnungen werden die Nettobeträge, bezogen auf ein gesamtes Kin- dergarten- bzw. Schuljahr (12 Monate) zu Grunde gelegt. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfal- len somit nur anteilige Einsparungen bzw. jeweils 5/12 der ermittelten Kosten.
Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.
A) Angebotsveränderungen im Kindertagesstättenbereich
Es werden alle für den Bereich der Kindertagesstätten eingegangenen Anträge zur Umset- zung vorgeschlagen.
Anträge zu Angebotsreduzierungen
Die Reduzierung des Angebotes in der Städtischen Kita Recknitzstraße von einer Mischgruppe mit sechs Stunden (M2) bzw. Ganztagsbetreuung auf eine reine M2-Gruppe wird aufgrund geänderter Bedarfslage beantragt.
In der Städtischen Kita Lamme wurde bereits zum 1. August 2024 eine M2-Gruppe mangels Bedarf eingestellt.
In der Ev.-luth. Kita Wenden wurde zum Erhalt einer dauerhaften Betriebserlaubnis (Vorgaben der Aufsichtsbehörde hinsichtlich eines bisher fehlenden Bewegungsraums) und unter Berücksichtigung der Bedarfe vor Ort zum 1. Mai 2024 eine Ganztagsgruppe eingestellt.
Aus der Einstellung der Gruppe in der Ev.-luth. Kita Wenden stehen 150.525 € (für das Jahr
2025 komplett) direkt zur Finanzierung von Angebotsausweitungen zur Verfügung.
Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.
Anträge zu Angebotsausweitungen
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt Braunschweig gemäß § 24 SGB VIII darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganz- tagsplätzen zur Verfügung steht. Die Träger waren im Vorfeld explizit aufgefordert, insbe- sondere Angebote mit vier- oder fünfstündigem Betreuungsumfang aber auch Mischgruppen auf ihre Bedarfsgerechtigkeit zu prüfen. Es wird daher vorgeschlagen, die entsprechenden Angebotsausweitungen zum Kindergartenjahr 2025/2026 umzusetzen.
Die Ausweitung des Betreuungsumfangs in den vier Städtischen Kindertagesstätten Honde- lage, Karlstraße, Lindenbergsiedlung und Schölkestraße bezieht sich jeweils auf die Um- wandlung einer Mischgruppe mit sechs Stunden (M2) bzw. Ganztagsbetreuung in eine reine Ganztagsgruppe. Die Anpassung wird aufgrund geänderter Bedarfslage beantragt.
Auch die Anträge des Ev. Freikirchlichen Kindergartens Heidberg e. V., der AWO-Kita in Timmerlah und der Ev.-luth. Kita Geschwister Sperling beziehen sich auf die bedarfsgerech- te Ausweitung der Betreuungszeit - im Einzelnen von einer Mischgruppe mit vier Stunden (V) bzw. sechs Stunden (M2) Betreuungszeit auf eine reine M2-Gruppe, einer Fünf-Stun- den(M1)-Gruppe auf eine reine M2 Gruppe und einer M2-Krippengruppe auf eine Ganztags- gruppe.
Seitens der Impuls Soziales Management GmbH & Co.KG als Träger der Betriebskita Frech Daxe von VW Financial wird die Aufnahme einer weiteren Gruppe in die städtische Förde- rung beantragt. In der Kita Frech Daxe werden aktuell in 10 Gruppen (212 Kinder) betreut. Zum 1. August 2024 wurde bereits eine Gruppe in die Städtische Förderung aufgenommen. In den restlichen Gruppen werden ausschließlich Kinder von Betriebsangehörigen betreut. Aufgrund der aktuell verminderten betrieblichen Nachfrage besteht die Möglichkeit weitere Betreuungsplätze zur Deckung des örtlichen Bedarfs zur Verfügung zu stellen, in diesem Fall eine integrative Kindergartengruppe. Im Hinblick auf die aktuell unverändert hohe Bedarfssi- tuation im Integrationsbereich wird die Aufnahme einer Integrationsgruppe in die städtische Förderung befürwortet.
Für die Maßnahmen in den städtischen Einrichtungen wären in der PAM-Förderung rechne- risch 68.119 € erforderlich (anteilig 5/12 für 2025 entsprechen 28.383 €). Die Kosten schla- gen sich allerdings ausschließlich im Personalkostenbudget nieder und werden durch die Einsparungen im städtischen Bereich gedeckt.
Für die Förderung der Angebotsausweitungen bei freien Trägern sind 201.109 € (anteilig 5/12 für 2025, d.h. 83.796 €) erforderlich. Dieser Betrag wird im Jahr 2025 komplett durch die Angebotsreduzierungen bei freien Trägern gedeckt. Die Restmittel in Höhe von 66.729 € werden auf das Folgejahr übertragen.
Im Haushaltsjahr 2026 stehen dann unter Berücksichtigung der Restmittel aus dem Jahr 2025 217.254 € (150.525 € zuzüglich 66.27,29 €) aus Einsparungen zur Deckung der Ange- botsausweitung der freien Träger zur Verfügung.
Der erforderliche Mehrbedarf ab dem Jahr 2027 in Höhe von 50.584 € (201.109 € abzüglich
150.525 €) soll durch weitere Einsparungen bei der Planungskonferenz 2026/2027 gedeckt werden.
Die Planungskonferenz hat der vorgeschlagenen Umsetzung einvernehmlich zugestimmt.
Anträge zur integrativen Betreuung (ohne finanzielle Auswirkungen in der PAM-För- derung) (nachrichtlich)
Die hier benannten Maßnahmen zu Angebotsveränderungen werden lediglich nachrichtlich aufgeführt.
Ab dem Jahr 2024 wurden die Kosten für die Betreuung von Kindern mit anerkanntem heil- pädagogischen Förderbedarf vollständig aus der städtischen PAM-Förderung herausgelöst und von der Eingliederungshilfe übernommen. Das bedeutet, dass sich Veränderungen in- nerhalb des Gruppenbestands nur noch auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze auswirken, nicht aber auf die Förderbeträge.
Die Kommune ist verpflichtet, den Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen – mit und ohne Behinderung. Die Umstrukturierung von Regelgruppen in integrative Gruppen stellt insofern keine (freiwillige) Standardausweitung dar, sondern folgt einer rechtlichen Verpflich- tung nach § 20 NKiTaG i. V. m. dem SGB. Gemäß § 4 Abs. 7 NKiTaG gilt das Ziel der wohnortnahen Betreuung sowohl für Kinder mit als auch ohne Behinderung.
Der Ausbau und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der integrativen Betreuung in Krip- pen und Kindergärten ist zudem auch Bestandteil des Kommunalen Aktionsplans Integration (KAP, hier: Maßnahme 6.1.1., DS 22-18342).
Neben den schon bestehenden Verpflichtungen zur bedarfsgerechten Sicherstellung von integrativen Betreuungsangeboten in Krippen und Kindergärten wird durch die angestrebte Gesetzesreform im SGB VIII, (siehe IKJHG Kabinettsentwurf im zukünftigen Paragraphen § 35 f Abs. (2) Leistungen zur sozialen Teilhabe insbesondere Punkt 3. heilpädagogische Leis- tungen), auf die Sicherstellung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten abgestellt.
Für die Kita Schiefer Berg der Lebenshilfe und die Kita Mitgaustraße der Johanniter wurde seitens der Träger die Umwandlung jeweils einer Krippengruppe in eine Integrationsgruppe für ein Kind mit heilpädagogischem Förderbedarf beantragt.
Auch die Elterninitiative Rübe e.V. strebt die Betreuung eines Kindes mit heilpädagogischem Förderbedarf in ihrer altersübergreifenden Eltern-Kind-Gruppe an.
Seitens der AWO wurde für die Kita Ilmenaustraße die Umwandlung einer Ganztagsgruppe in eine Integrationsgruppe für zwei bis vier Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf be- antragt. Darüber hinaus soll auch in der Betriebskita Kinder-Werk eine altersübergreifende Ganztagsgruppe in eine altersübergreifende, integrative Gruppe zur Betreuung von zwei bis vier Kindern mit heilpädagogischem Förderbedarf umgewandelt werden.
Die bedarfsgerechte Ausweitung des integrativen Betreuungsangebotes geht mit Personal- und Sachkostensteigerungen in Höhe von insgesamt 79.200 € einher. 30 % dieser Kosten werden durch das Land Niedersachen erstattet. Die verbleibenden 55.440 € werden über die Eingliederungshilfe als gesetzliche Pflichtaufgabe finanziert.
Maßnahmen zum Kita Ausbau (nachrichtlich)
Die Kita Fröhlicher Anfang wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2025 vom Stadtbezirk 130 (Mitte) in das östliche Ringgebiet verlagert und das bestehende Angebot um eine Gruppe erweitert.
Mit Inbetriebnahme des Ersatz- und Erweiterungsbaus der Städtischen Kita Rautheim steht dort auch eine Krippengruppe für Bedarfe aus dem Baugebiet Heinrich der Löwe zur Verfü- gung.
Maßnahmen zum Kita-Ausbau Planung Folgejahre (nachrichtlich)
Weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorabstimmung - ggf. auch mit freien Trägern - und sind aufgrund der noch nicht ausreichenden Planungsreife zunächst unter Vorbehalt aufgeführt.
B) Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich
Für den Bereich der Schulkindbetreuung werden die in der Anlage grau hinterlegten Anträge zur Umsetzung vorgeschlagen.
Der Zielvorgabe der flächendeckenden Einführung der kooperativen Ganztagsgrundschule wird im Schuljahr 2025/2026 mit dem Start des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Bül- tenweg, in den Sprachheilklassen der GS Heidberg sowie mit der neuen Ganztagsgrund- schule Schölkestraße mit insgesamt 26 zusätzlichen Betreuungsplätzen Rechnung getragen.
An drei weiteren KoGSn sind 56 Plätze zur Realisierung vorgesehen, um die 60% Versor- gungsquote bei steigenden Schüler*Innenzahlen aufrecht zu erhalten bzw. zu erreichen und sozialräumliche Bedarfe zu erfüllen.
Darüber hinaus sollen an vier Standorten der Schulkindbetreuung in und an Schulen insge- samt 68 Betreuungsplätze realisiert werden. An der GS Hinter der Masch (Außenstelle St. Josef) wird perspektivisch mit weniger Betreuungsbedarf gerechnet, da die Außenstelle im Sommer 2026 ausläuft. Daher werden 16 der verbliebenen 60 Plätze dort abgebaut, 32 ver- bleiben vor Ort und 12 Plätze werden in die Hauptstelle Hinter der Masch verlagert.
Den gemeldeten Betreuungsbedarfen KoGS Rühme, KoGS Rautheim sowie KoGS Hohe- stieg kann nicht entsprochen werden, da diese Standorte bereits eine Versorgungsquote im Rahmen des Braunschweiger Modells von teilweise deutlich über 60% erreicht haben. Auch die Anträge aus der Schulkindbetreuung in und an Schulen an den Standorten GS Broitzem und Freie Schule können aufgrund der bereits vorhandenen Versorgungsquoten von deutlich über 70% nicht realisiert werden.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Angebotsveränderungen in den Städtischen Kindertagesstätten und im Schulkindbetreu- ungsbereich wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:
Pädagogisches Personal
Kita Recknitzstraße - 0,28 Stellen
Kita Lamme - 2,26 Stellen
Kita Hondelage + 0,28 Stellen
Kita Karlstraße + 0,28 Stellen Kita Lindenbergsiedlung + 0,28 Stellen Kita Schölkestraße + 0,28 Stellen Schulkindbetreuungsgruppen
des KJZ Selam an der KoGS
Isoldestraße + 0,92 Stellen
Die Reduzierung beim Personal im Hauswirtschaftsbereich in der Kita Lamme wird stellenplanneutral für Mehrbedarfe in den anderen Städtischen Kitas verwendet, die sich aus einer erhöhten Inanspruchnahme bei der Mittagessenverpflegung ergeben.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu den Angebotsausweitungen sind Mittel in Höhe von insg. 201.109 € jährlich erforderlich. Davon entfallen anteilig 83.796 € (5/12) auf das Jahr 2025.
Zur Deckung des Mittelbedarfs stehen auf Grund von Angebotsreduzierungen bei freien Trägern 150.525 € zur Verfügung. Der Bedarf im Jahr 2025 (anteilig 5/12 für 2025, d.h. 83.796 €) wird damit gedeckt. Es verbleibt ein Restbetrag für das Haushaltsjahr 2026 in
Höhe von 66.729 €.
Im Haushaltsjahr 2026 stehen dann unter Berücksichtigung der Restmittel aus 2025 217.254 € (150.525 € zuzüglich 66.27,29 €) aus Einsparungen zur Deckung der Angebotsausweitung der freien Träger zur Verfügung.
Der erforderliche Mehrbedarf ab dem Jahr 2027 in Höhe von 50.584 € (201.109 € abzüglich
150.525 €) soll durch weitere Einsparungen bei der Planungskonferenz 2026/2027 gedeckt werden. Durch die Berücksichtigung im Haushalts- und Stellenplan können die Angebotsanpassungen somit auch dauerhaft kostenneutral umgesetzt werden.
Im Bereich der Schulkindbetreuung führt die Schließung einer kleinen Betreuungsgruppe des BDKJ in der GS Hinter der Masch, Außenstelle St. Josef zu einer Einsparung i.H.v. rd.
72.000 € p.A. (anteilig 30.000 € in 2025). Die dem gegenüber stehenden Mehrkosten durch die Angebotserweiterungen belaufen sich auf rd. 583.200 € (anteilig 243.000 € in 2025).
Im Haushalt 2025 stehen Mittel i. H. v. 418.500 für 100 Plätze (anteilg 5/12, d.h. knapp
174.375 € in 2025) zum Ausbau der Schulkindbetreuung zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Einsparungen ergibt sich durch die Neuschaffung von 134 Betreuungsplätzen ein Mehrbedarf in Höhe von rund 111.000 € p.A. (anteilig 38.680 € in 2025).
Im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2025/2026 wurden die Mittel für den Schulkindbetreu- ungsausbau vorerst um 418.500 € gesenkt. Gleichzeitig hat man sich verwaltungsintern dar- auf verständigt, dass der Ratsbeschluss zum Ausbau der Schulkindbetreuung (jeweils bis zu 200 Betreuungsplätze pro Jahr) weiterhin umgesetzt werden soll. Die hierfür notwendigen Mehrbedarfe werden aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt.
Für Angebote, die in der Anlage B mit Priorität belegt sind, jedoch möglicherweise nicht zur Umsetzung kommen können, werden im ersten Schritt solche Angebote nachgerückt, die angemeldet, jedoch nicht mit Priorität behandelt waren.
Zuständigkeit
Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2025/2026 wird die Etat- hoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellen- plan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Ju- gendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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