Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Vereintterzentrum Braunschweig e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß

§ 75 SGB VIII anerkannt.

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein „tterzentrum Braunschweig e. V.“ mit Sitz in Braunschweig hat seine Satzung am 14. Dezember 2016 errichtet und wurde beim Amtsgericht Braunschweig am 07. Juni 2023 in das Vereinsregister eingetragen.

 

Es liegt eine Bescheinigung des Finanzamtes Braunschweig-Wilhelmstraße darüber vor, dass der Verein Mütterzentrum Braunschweig e. V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört.

 

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie Unterstützung bei Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Weiter fördert das Mütterzentrum Toleranz, Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

 

Der in der Satzung manifestierte Vereinszweck fokussiert sich auf die Unterstützung aller Personen, insbesondere Müttern bei der Entwicklung ihrer individuellen Fähigkeiten. Dies umfasst hauswirtschaftliche, kreative, intellektuelle und viele andere tigkeiten.

 

Weiter wird Hilfe zur Selbsthilfe angeboten, gerade in Bezug auf Erziehungsprobleme und anderen psychosozialen Schwierigkeiten des Alltags. Nach gestelltem Antrag des Mütterzentrum Braunschweig e.V. soll nun der Verein als Träger der freien Jugendhilfe gem.

§ 75 SGB VIII durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses anerkannt werden.


 

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