Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 11.09.2024 hat der Stadtbezirksrat 321 die Verwaltung gebeten, die Verkehrssituation auf der Saarbrückener Straße („illegale Fahrweise durch befahren der Seitenanlagen“) zu prüfen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen. In ihrer Antwort hat die Verwaltung bestätigt, dass das Überfahren der Bordsteinkante sowie das Befahren des Gehweges ein vorsätzlich rechtswidriges Verhalten der Fahrzeugführer darstellt. Eine Installation von Pollern als Gegenmaßnahme ist nach Aussage der Verwaltung nicht möglich. 

Sogenannte „Frankfurter Hüte“ (vgl. beigefügte Abbildung) stellen eine erprobte Alternative zu Pollern dar, da sie direkt als Erhöhung auf dem vorhandenen Bordstein verankert werden und so den Gehweg nicht einengen. „Frankfurter Hüte“ werden bereits in einigen Städten eingesetzt, zum Teil probeweise, um das widerrechtliche Befahren oder Beparken von Geh- oder Radwegen zu verhindern. Auch in der Region Braunschweig werden „Frankfurter Hüte“ bereits erfolgreich eingesetzt, so beispielsweise in der Gemeinde Rötgesbüttel. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Hält die Verwaltung die Verankerung von sog „Frankfurter Hüten“ auf den vorhandenen  Bordsteinen entlang der Saarbrückener Straße für eine sinnvolle Maßnahme, um das Überfahren des Gehwegs durch Kfz zu verhindern?

2. Könnte man durch die Umsetzung im Rahmen eines Pilotprojektes wertvolle Erfahrungen mit dieser Art der Gehwegsicherung durch Bordsteinerhöhungen sammeln?

3. Sollten bei einer eventuellen Umsetzung Bereiche in denen das Parken durch Markierungen erlaubt ist und bei Fußgängerüberwegen bzw. Querungshilfen (zunächst) auf die Aufbringung der „Frankfurter Hüte“ verzichtet werden?

 

gez.

 

Dr. Frank Schröter

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Anlagen

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