Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25262
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen über 5.000 EUR im Rahmen der Richtlinie zum Tanzförderprogramm im 1. Halbjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.03.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört nur bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über 5.000 EUR ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 b der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft (AfKW) gegeben. Die Anlagen enthalten Übersichten über diese Anträge einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung.
Die Vergabe der Zuschussmittel an professionelle zeitgenössische Tanzschaffende erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie zum Tanzförderprogramm“ (DS Nr. 23-22535), die mit Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.
Anlage 1 gibt eine Übersicht über die Tanzförderung für die Förderperiode 1. Halbjahr 2025. In Anlage 2 findet sich eine Übersicht der Anträge auf Tanzförderung über 5.000 EUR für das 1. Halbjahr 2025 einschließlich der Entscheidungsvorschläge der Verwaltung. Im Kontext des „Fördergegenstandes 1 Probenraumförderung“ wurden zwei Anträge über 5.000 EUR eingereicht; hierbei handelt es sich um Anträge der TANZKOOP und von Sylvia Heyden & Ensemble Aetas. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die beantragten Fördersummen auf die Mietkosten für das gesamte Jahr 2025 beziehen. Anlage 3 gibt eine Kostenübersicht der Anträge auf die Tanzförderung für das 1. Halbjahr 2025 über 5.000 EUR.
Gefördert werden laut Förderrichtlinie freischaffende professionelle Einzelakteurinnen und ‑akteure des zeitgenössischen Tanzes sowie freie Tanzgruppen und Initiativen (Zusammenschlüsse von freischaffenden professionellen Tänzerinnen und Tänzern sowie Choreografinnen und Choreografen) im Bereich der Kunstform zeitgenössischer Tanz mit einem Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig. Da es sich bei der Richtlinie um ein Strukturprogramm handelt und keine inhaltlichen Bewertungen der Projektvorhaben getroffen werden, wurde von der Einrichtung eines Beirats abgesehen. Die Auswahlentscheidung wurde durch den Fachbereich 41 für Kultur und Wissenschaft der Stadt Braunschweig anhand der in der Förderrichtlinie unter „9. Verfahren und Förderkriterien“ dargestellten Grundkriterien getroffen.
Das Förderprogramm wird zum 30. Juni 2025 für die Förderperiode vom 1. Juli bis 31. Dezember 2025 erneut ausgeschrieben. Die Richtlinie wird aktuell überarbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
186,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
144,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
193,2 kB
|
