Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-25141
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerbegehren Grünewaldstraße umsetzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Braunschweig hebt im Sinne von § 32 Abs. 7 S. 5 NKomVG den Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) vom 28. September 2023 zur „Festlegung einer Vorzugsvariante für die weitere Planung eines Ersatzes für den bestehenden Bahnübergang Grünewaldstraße“ (DS.-Nr. 23-21448) auf.
Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt im Sinne von § 32 Abs. 7 S. 5 NKomVG: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Variante 0+ mit Wiederherstellung eines Bahnübergangs mit zusätzlichen Signalen zur Optimierung der Schrankenschließzeiten als Vorzugsvariante der Stadt Braunschweig gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und dem Regionalverband Großraum Braunschweig weiter voranzutreiben.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
15.686 Braunschweigerinnen und Braunschweiger haben mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie dem von Rot-Grün im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) am 28. September 2023 durchgedrückten Beschluss für einen überdimensionierten Tunnel widersprechen und der Bahnübergang Grünewaldstraße vielmehr mit einer ertüchtigten Schrankenanlage modernisiert werden soll. Darüber hat die Verwaltung kürzlich in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen informiert (vgl. DS.-Nr. 25-25068) und darin auch das von ihr geplante bzw. durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgegebene weitere Verfahren informiert.
Diese große Zahl an Unterstützern des Bürgerbegehrens – weit mehr als das im NKomVG geforderte Quorum von 5 % der Wahlberechtigten – ist ein toller Erfolg. Als CDU-Fraktion hatten wir nicht nur in der bereits genannten Sitzung des AMTA für die Ertüchtigung des Bahnüberganges geworben, sondern auch das Bürgerbegehren von Anfang an aktiv unterstützt. Und somit bereits zu einer Zeit, als die Stadtverwaltung das Bürgerbegehren noch für unzulässig erklären wollte und vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Zulassung gezwungen werden musste.
Unsere Position hat sich die gesamte Zeit über nicht geändert, unsere Argumente bleiben richtig. Der Bau eines Tunnels würde einen zu großen Eingriff in Natur und Umwelt darstellen, er ist einfach überdimensioniert. Mit einer Ertüchtigung der bestehenden Schrankenanlagen können die Schließzeiten auf ein akzeptables Maß deutlich reduziert werden. Die befragten Bürgerinnen und Bürger und auch die beteiligten Bezirksräte hatten sich im Vorfeld mit übergroßer Mehrheit für die Ertüchtigung des Bahnüberganges ausgesprochen. Der große Erfolg des Bürgerbegehrens unterstreicht noch einmal eindrucksvoll, dass die Braunschweigerinnen und Braunschweiger unsere Position teilen.
In der bereits genannten Mitteilung außerhalb von Sitzungen wird nicht nur der weitere Verfahrensweg beschrieben, sondern auch die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zur Umsetzung des Bürgerbegehrens durch einen Ratsbeschluss dargestellt. In § 32 Abs. 7 Satz 5 NKomVG wird ermöglicht, dass der Bürgerentscheid abgewendet wird, wenn der Rat im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet. Dies bedeutet, dass die verlangte Abkehr vom Tunnel hin zu einer Ertüchtigung der Schranken durch den Rat beschlossen werden muss.
Mit dem vorliegenden Antrag ermöglichen wir diese Änderung.
