Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25031

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die sechste Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Braunschweig wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG. Danach ist der Rat für Beschlüsse über Satzungen und Verordnungen zuständig; hierzu gehören neben dem Erlass auch die Änderung und Neufassung von Satzungen und Verordnungen.

 

Begründung:

1. Umsetzung der KGSt-Empfehlungen im Rahmen der Haushaltsoptimierung seit 2021

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) beschloss am 15. Januar 2021 im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2021 die Haushaltsoptimierung gemäß der KGSt-Vorschläge für das Dezernat IV Kultur und Wissenschaft, darunter für die Stadtbibliothek Braunschweig (vgl. DS Nr. 21-15033, S. 25-27). Die KGSt-Vorschläge wurden im Weiteren im vom Rat am 23. März 2021 beschlossenen Haushalt 2021 berücksichtigt (vgl. DS Nr. 21-15506, S. 475-479).

 

Mit Beschluss der dritten Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Braunschweig durch den Rat am 23. März 2021 (DS Nr. 21-15249) wurden die KGSt-Vorschläge Nr. 013, 014 und 015 durch Gebührenerhöhungen zwecks Ertragssteigerung umgesetzt.

 

Mit Beschluss der fünften Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Braunschweig durch den Rat am 20. Februar 2024 (DS Nr. 23-22704) wurde der KGSt-Vorschlag Nr. 009 durch die Einführung eines RFID-Systems zwecks Aufwandsreduzierung (Kosteneinsparung) umgesetzt.

 

Die aktuelle Beschlussvorlage dient u.a. im Rahmen der fortgesetzten Haushaltsoptimierung nach DS Nr. 21-15033 der weiteren Umsetzung der KGSt-Vorschläge Nr. 013 und 014 durch Gebührenerhöhungen zwecks Ertragssteigerung.

 

  • Nr. 013 der KGSt-Empfehlung - betrifft Nr. 1.1 im Gebührentarif der Stadtbibliothek (Jahresbenutzungsgebühr):

 

Mit DS Nr. 21-15249 wurde die Jahresnutzungsgebühr von 15 € auf 18 € erhöht. Daraus ergab sich eine kalkulierte Ertragserhöhung für die Stadtbibliothek i.H.v. 62.100 € p.a. ab dem Jahre 2021. Die KGSt empfahl 2021 weiter eine Erhöhung der Jahresbenutzungsgebühr von 18 € auf 21 € für das Jahr 2024, um eine Ertragserhöhung i.H.v. 124.200 € p.a. gegenüber dem Jahr 2020 zu erreichen. Diese Erhöhung wird nun für das Jahr 2025 umgesetzt. Gleichbleibende Nutzerzahlen vorausgesetzt, ergeben sich durch die Erhöhung der Jahresbenutzungsgebühr Mehreinnahmen i.H.v.  45.000 € p.a. (ca. 15.000 Nutzerinnen und Nutzer x 3 €).

 

  • Nr. 014 der KGSt-Empfehlung - betrifft Nr. 2 und 3 im Gebührentarif der Stadtbibliothek (Benutzungsgebühren bei Überschreitung der Leihfrist):

 

Mit DS Nr. 21-15249 wurden die Benutzungsgebühren bei Überschreitung der Leihfrist für Volljährige erhöht. Eine Erhöhung der Benutzungsgebühren bei Überschreitung der Leihfrist für Minderjährige wurde bisher unterlassen, um der Leseförderung von Kindern nicht entgegenzustehen. Im Rahmen der fortgesetzten Haushaltsoptimierung nach DS Nr. 21-15033 werden die Benutzungsgebühren bei Überschreitung der Leihfrist für Volljährige und erstmals auch für Minderjährige erhöht.

 

2. Gebührenerhöhungen aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten

 

Nach Maßgabe des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) kann die Stadtbibliothek Braunschweig Gebühren erheben. Die Gebühren sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Die entstehenden Personal- und Sachkosten und die darin begründeten Gebühren ab Nr. 4 im Gebührentarif der Stadtbibliothek wurden überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass es aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten notwendig ist, teilweise die Gebühren unter Nr. 4, 5, 6, 7, 8 und 13 zu erhöhen.

 

Zur Übersichtlichkeit liegt als Anlage 2 eine Synopse bei, die die Änderungen im Gebührentarif, wie unter 1. und 2. beschrieben, farblich darstellt.

 

3. Mehreinnahmen und Kostendeckungsgrad

 

Die o.g. Gebühren werden mit der vorliegenden Beschlussvorlage größtenteils erstmalig seit dem Jahr 2021 erhöht.

 

Für die Stadtbibliothek Braunschweig wurden im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 für das Jahr 2025 Aufwendungen i.H.v. 6.694.257 € und Erträge i.H.v. 527.372 € angenommen. Zzgl. der prognostizierten Mehreinnahmen von 45.000 € durch die o.g. Erhöhung der Jahresbenutzungsgebühr, die einen der größten Posten im Gebührentarif darstellt, wäre wenigstens mit ordentlichen Erträgen i.H.v. ca. 572.327 € im Jahr 2025 zu rechnen. Dies entspräche einer Erhöhung des Kostendeckungsgrades um 0,7 Prozentpunkte auf 8,6 %. Vor dem Hintergrund des Bildungsauftrages der Stadtbibliothek Braunschweig wird keine Vollkostendeckung durch die Erhebung von Gebühren angestrebt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 3 NKAG).

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise