Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25118
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2024 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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06.02.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Schule
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Kostenart 427110 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Kostenstelle 400-3000 Planung und Bildung
Für den Teilergebnishaushalt 40 werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 140.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen): 0,00 €
außerplanmäßige beantragte Aufwendungen: 140.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 140.000,00 €
Aus den oben genannten Haushaltsansätzen werden u. a. zwei Vorbereitungskurse einschließlich Sprachstandserhebungen im Rahmen der Schulbildungsberatung Braunschweig - SchuBS für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche finanziert. Die dafür erforderlichen Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 durch die Polititk eingebracht und dauerhaft im Budget des Fachbereiches Finanzen hinterlegt. Mit der Durchführung wurde die VHS Braunschweig per Dienstleistungsvertrag beauftragt. Mit Schreiben vom 21. November 2024 wurde nun die Jahresrechnung der VHS Braunschweig für die beiden Vorbereitungskurse aus 2024 in Höhe von 140.000,00 Euro übersandt. Daneben liegt noch eine weitere Rechnung für einen dritten Vorbereitungskurs vor (74.200 Euro, Rechnung vom 29. November 2024), die ebenfalls aus dem Budget des FB 40 beglichen werden muss. Zudem steht die Rechnungstellung für die Alphabetisierungskurse aus 2023 (rd. 29.000 Euro) und 2024 (rd. 55.200 Euro) noch aus.
Aus Gründen der inhaltlichen Projektverantwortlichkeit sowie der Haushaltsklarheit werden die Aufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2023 aus dem Budget des Fachbereiches Schule beglichen. Die dafür vorgesehenen Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht aus dem Budget des Fachbereiches Finanzen in das Budget des Fachbereiches Schule überführt. Da zwischen beiden Budgets keine gegenseitige Deckungsfähigkeit gegeben ist, müssen die Ansätze nun im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe umgesetzt werden, um die aufgelaufenen Rechnungen aus dem Budget des Fachbereiches Schule begleichen zu können.
Zur Deckung dienen die Planansätze für die Kurse im Budget des Fachbereiches Finanzen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 1.25.2710.01 / 431510 | Volkshochschulen / Zuschuss a·n verb. Unternehmen | 140.000,00 |
