Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24633-01
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung von orangefarbigen Bänken als Zeichen gegen Gewalt an Frauen im Westlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 26.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Bezirksrat Westliches Ringgebiet bittet die Verwaltung, bis zum 25.11.2025 einige orangegefärbte Bänke im Westlichen Ringgebiet aufzustellen und mit der Inschrift „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ sowie mit Kontaktdaten für Hilfe und Beratung zu versehen. Als mögliche Plätze kommen priorisiert der Rudolfplatz, der Amalienplatz sowie der Frankfurter Platz in Frage, da diese Plätze sehr belebt sind. Somit wären diese Bänke dort ein sichtbares Zeichen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Installation einer handelsüblichen Sitzbank mit Arm- und Rückenlehne, entsprechend dem aktuellen Standard, verursacht inkl. der Installation eines Abfalleimers in der Regel Gesamtkosten in Höhe von ca. 6.000 Euro.
Zu dem Beschluss des Stadtbezirksrats gem. § 94 Abs. 3 NKomVG nahm die Gleichstellungsbeauftragte wie folgt Stellung:
„Die Gleichstellungsbeauftragte begrüßt ein solches Vorhaben. Eine orangegefärbte Bank im Westlichen Ringgebiet mit der Inschrift „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ aufzustellen, wäre ein politisches Signal gegen Gewalt an Frauen. Als Kontaktdaten empfiehlt die Gleichstellungsbeauftragte die Nummer zum bundesweiten Hilfetelefon (116 016) zu nutzen: dies ist ein Service, der rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr in vielen Sprachen zur Verfügung steht.“
Sollte die Finanzierung durch Mittel des Stadtbezirksrates sichergestellt und ein geeigneter Standort in Absprache mit der Verwaltung festgelegt werden, kann die Aufstellung veranlasst werden.
