Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23822-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 111 vom 30.05.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, in der Kurve Schapenstraße/ Weddeler Straße in Schapen im Bereich der Feuerwehr (Haus Nr. 1) den Mittelstreifen an dieser Stelle durch entsprechende Markierung zu erneuern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der hier genannte Streckenabschnitt befindet sich in einem Bereich mit im Vergleich geringem Verkehrsaufkommen. Die Kurve ist durch einen Bord (Innenkurve) und Fahrbahnrandmarkierung (Außenkurve) deutlich gekennzeichnet. Durch die auf 30 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit ist die gesamte Kurvenlage einsehbar, eine weitere Führung der Richtungsfahrbahnen ist daher nicht erforderlich. Weiter wirkt sich das Weglassen der Mittellinie geschwindigkeitsreduzierend aus und verringert die allgemeine Trennwirkung einer Straße. Auf die Wiederherstellung einer Mittellinie im Abschnitt Schapenstraße - Weddeler Straße wird daher verzichtet.


 

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