Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


In § 3 der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Braunschweig wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in der Stadt Braunschweig abweichend von der am 17. Dezember 2024 beschlossenen Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 1 zur DS 24-24845 r das

 

 Haushaltsjahr 2025 auf 209.985.900 Euro und für das

 

 Haushaltsjahr 2026 auf 322.267.400 Euro festgesetzt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen der Endausfertigung des Haushaltsplans 2025/2026 ist aufgefallen, dass der dem Rat am 17. Dezember 2024 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 (Anlage 1 zur DS 24-24845) unter § 3 Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen in der Stadt Braunschweigr die Jahre 2025 und 2026 vorsieht, die von den Beträgen abweichen, die sich aus der rechnerischen Zusammenfassung der Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aus der Anlage 2.5 der DS 24-24845 ergeben.

 

Verpflichtungsermächtigungen ermächtigen die Verwaltung zum Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre für Investitionsmaßnahmen durch die Vergabe von Aufträgen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionstätigkeit führen. Die daraufhin in späteren Jahren zu leistenden Auszahlungen müssen nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip in den jeweiligen Haushaltsjahren als Auszahlungen im Haushaltsplan veranschlagt werden, damit sie tatsächlich geleistet werden dürfen. Die Ausweisung der Verpflichtungsermächtigungen ist nicht ergebniswirksam. Die Veranschlagung der Auszahlungen für Investitionstätigkeiten ist in der Haushaltssatzung in der korrekten Höhe ausgewiesen.

 

In der Anlage 1 der Haushaltsvorlage (Ds Nr.24-24845) sind aufgrund eines Übertragungsfehlers in § 3 der Satzung Gesamtbeträge für Verpflichtungsermächtigen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 220.821.300 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 287.316.000 Euro festgesetzt worden. Unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (und der etwaigen vorgehenden Fachausschussberatungen) hätten in § 3 der Haushaltssatzung als Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 209.985.900 und für das Haushaltsjahr 2026 322.267.400 Euro richtigerweise festgesetzt werden müssen.

 

Die korrekten Gesamtbeträge für die Verpflichtungsermächtigungen ergeben sich zwar im Ergebnis aus der Anlage 2.5 der DS 24-24845, allerdings müssen dafür sämtliche Verpflichtungsermächtigungen für die Einzelprojekte in der Anlage mit über 150 Seiten addiert und dem zutreffenden Haushaltsjahr zugeordnet werden.

 

Auch im weiteren Text der Vorlage „Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Braunschweig“ (Ds. Nr. 24-24845) sind die korrekten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen nicht aufgeführt.

 

Um etwaige Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Haushaltssatzung 2025/2026 zu vermeiden, zumal gemäß § 119 Abs. 4 NKomVG der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Genehmigung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Haushaltssatzung bedarf, wird verwaltungsseitig empfohlen, einen klarstellenden Beschluss in Bezug auf den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in § 3 der Haushaltssatzung zu fassen. 

 

Die bisherige Terminplanung sah vor, den Doppelhaushalt 2025/2026 vor dem Gremienlauf zur Ratssitzung am 1. April 2025 zur Genehmigung an die Kommunalaufsicht zu übersenden. Ein klarstellender Ratsbeschluss in Bezug auf die Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung soll daher in der Ratssitzung am 18. Februar 2025 herbeigeführt werden, um keine Verzögerung eintreten zu lassen. Durch den Klarstellungsbeschluss zu einem späteren Zeitpunkt würde sich die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Braunschweig verlängern, da die oben genannte Terminplanung nicht gehalten werden könnte.

 

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