Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25127-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehre im Nördlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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04.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2025 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Eine Straße kann immer erst dann für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden, wenn diese endausgebaut und vom Erschließungsträger übernommen worden ist.
Im Nördlichen Ringgebiet ist derzeit die ausgebaute Mitgaustraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Bleibtreuweg ist ebenfalls bereits endausgebaut und an die Stadt übergeben worden. Eine Widmung des Bleibtreuwegs ist für den nächsten Widmungslauf im März vorgesehen. Der Lampadiusring und die Lichtwerkallee (nördlicher Teilbereich) werden nach Fertigstellung und geplanter Übernahme voraussichtlich Ende des Jahres in den nächsten Widmungslauf gehen.
Zu 2.:
Das Erschließungskonzept des Nördlichen Ringgebietes sieht perspektivisch (nach Fertigstellung der Hochbau-Bebauung) über die Verbindung Mitgaustraße und Wodanstraße eine Durchfahrung vom Mittelweg bis zum Bienroder Weg vor, der die Erschließung des Gebietes sicherstellen sowie die Siegfriedstraße entlasten soll.
Solange die Wodanstraße noch nicht endausgebaut und in ihrem erforderlichen Querschnitt hergestellt ist, ist eine Durchfahrung in dieser Relation nur für den ÖPNV und Radverkehr sowie aus östlicher Richtung für Anliegerverkehre frei.
Um mögliche Durchgangsverkehre zu unterbinden, wurde die Beschilderung dahingehend ergänzt, dass aus westlicher und östlicher Richtung die Befahrung von Bleibtreuweg und Gotenweg nur für Anlieger zulässig ist. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei, die diese im Rahmen der verfügbaren Ressourcen durchführt.
Zu 3.:
Auf nicht-gewidmeten Straßen können seitens der Stadt keine Regularien zum Bewirtschaften des Parkraums getroffen werden. Selbst bei gewidmeten Verkehrsflächen mit ausgewiesenem Bewohnerparken kann quartiersfremdes Parken nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da eine Bewohnerparkbeschilderung nur für 50 % des Parkraums angeordnet werden kann.
Im Nördlichen Ringgebiet ist ein Bewohnerparkkonzept nicht erforderlich, da im Rahmen der Bauantragsverfahren – begleitet durch ein umfassendes Mobilitätskonzept – von allen Vorhabenträgern nachgewiesen wurde, dass der private Parkraumbedarf aus Pkw und Fahrrädern auf den Privatflächen untergebracht werden kann.
