Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25143-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baufortschritt Dorfgemeinschaftshaus Rautheim, Braunschweiger Straße 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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05.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion „Baufortschritt Dorfgemeinschaftshaus Rautheim, Braunschweiger Straße 4“ vom 23.01.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Es sind aktuell Sanitärarbeiten in den WC-Anlagen sowie Trockenbau- und Estricharbeiten im Untergeschoss zu erledigen. Danach finden noch Installationsarbeiten der Elektrotechnik sowie Fliesen- und Malerarbeiten; der Einbau der Türen und die Endmontage der Elektro- und Sanitärobjekte und Installationsarbeiten der Elektrotechnik statt.
Zur Beschleunigung der Arbeiten wurden einige Arbeiten aufgeteilt, um die Leistungen im Kellergeschoss von denen im Erdgeschoss getrennt ausführen zu können.
Im Bereich des Schießstandes werden noch Restarbeiten (z. B. Rückprallschutz an den Decken und den Rändern der Schussröhren) erforderlich. Dem Schützenverein ist ermöglicht, die Installation der Digitaltechnik durchzuführen. Die Montage des Rückprallschutzes an den Decken wird nach Verlegung der Elt.-Leitungen für die Digitaltechnik erfolgen. Die Räumlichkeiten können dem Schützenverein ab Mitte Mai 2025 wieder zur Verfügung stehen.
Zu 2.:
Nach derzeitigem Stand ist mit einem Ende der Arbeiten Ende Juli/Anfang August 2025 zu rechnen, sodass eine Wiederinbetriebnahme des DGH im August möglich ist.
Zu 3.:
In der Mehrkostenfeststellung, die am 07.02.2024 im APH beschlossen wurde, sind neben den zusätzlichen Kosten aufgrund der nachträglich festgestellten Baumängel, auch die Kostensteigerungen aufgrund der Bauzeitverlängerung berücksichtigt. Allerdings können Kosten noch nicht vergebener Bauleistungen nur prognostiziert und damit die Mehrkosten durch Nachträge nicht exakt erfasst werden.
