Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Umbesetzung in Ausschüssen

 

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung

 

-        Ratsherr Frank Täubert wird anstelle von Ratsherrn Sven-Markus Knurr als Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.

-        Ratsfrau Heidemarie Mundlos wird anstelle von Ratsherrn Frank Täubert als Stellvertreterin im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.

 

Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

 

-        Ratsfrau Antje Maul wird anstelle von Ratsherrn Sven-Markus Knurr als Mitglied im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft benannt.

-        Ratsherr Maximilian Pohler wird anstelle von Ratsfrau Antje Maul als Stellvertreter im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft benannt.

 

Ausschuss für Planung und Hochbau

 

-        Ratsherr Thorsten Köster wird anstelle von Ratsherrn Sven-Markus Knurr als Stellvertreter im Ausschuss für Planung und Hochbau benannt.

 

Ausschuss für Vielfalt und Integration

 

-        Ratsherr Oliver Schatta wird anstelle von Ratsherrn Sven-Markus Knurr als Stellvertreter im Ausschuss für Vielfalt und Integration benannt.

 

 

  1. Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG

 

Der fraktions-/gruppenlose Ratsherr Sven-Markus Knurr wird beratendes Mitglied (Grundmandat gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG) im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft.

 


  1. Änderung in der Entsendung von Bürgermitgliedern

 

Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben

 

-          Anstelle von Herrn Shivam-Ortwin Tokhi wird Herr Jens Lüttge als Bürgermitglied im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben benannt.  


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2021 die Besetzung der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt.

Zu 1.:
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder in Ausschüssen, die sie benannt haben, abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

Gemäß § 51 GO sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2024 darüber informiert, dass Ratsherr Sven-Markus Knurr die Fraktion am 22. Dezember 2024 verlassen hat. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion mit Nachricht vom 22. Januar 2025 die oben genannten, ihre Fraktion betreffenden Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse mitgeteilt.

Zu 2.:
Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG können Ratsfrauen und Ratsherren, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden (Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG), wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

Ratsherr Sven-Markus Knurr hat die CDU-Fraktion am 22. Dezember 2024 verlassen. Er hat daraufhin erklärt, dass er sein Mandat künftig als fraktions-/gruppenloses Ratsmitglied ausüben und als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft tätig sein möchte. Infolge der unter Ziffer 1 genannten Umbesetzungen ist er in keinem Ausschuss stimmberechtigtes Mitglied.

Zu 3.:
Nach § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat neben Ratsfrauen und Ratsherren auch andere Personen zu Mitgliedern seiner Ausschüsse berufen (Bürgermitglieder). Gemäß
§ 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 4. Februar 2025 mitgeteilt, dass Herr Tokhi auf seine Mitgliedschaft als Bürgermitglied im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben verzichtet und an seiner Stelle Herrn Jens Lüttge für diese Aufgabe benannt.

Die Umbesetzungen und Änderungen in den Ausschüssen sowie in der Entsendung von Bürgermitgliedern werden gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG vom Rat mit diesem Beschluss festgestellt.
 

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