Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-24935-01
Grunddaten
- Betreff:
-
TikTok-Manager für die Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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06.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der FDP-Fraktion vom 6. Januar 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Wie begründet die Stadtverwaltung die Nutzung von TikTok in Anbetracht der o.g. Risiken und Kritikpunkte?
Die Mediennutzung und das Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Traditionelle Medien wie Zeitungen und klassisches Fernsehen verzeichnen rückläufige Absatz- und Nutzerzahlen. Belastbare Studien zeigen eine starke Verlagerung des Medienkonsums hin zu den sozialen Medien. Für viele junge Menschen sind heutzutage soziale Medien und insbesondere die Plattform TikTok die meistgenutzte Informationsquelle. Angesichts dieser Entwicklungen ist es für die Stadtverwaltung von hoher Bedeutung, junge Menschen dort zu erreichen, wo sie sich aufhalten. Indem sie auf diesem Wege über wichtige Themen und Veränderungen informiert werden, kann bei ihnen ein größeres Verständnis für das Handeln und Wirken der Verwaltung geschaffen werden. Zugleich kann sich die Stadt Braunschweig vorstellen und dadurch als potentielle Arbeitgeberin für junge Menschen an Relevanz gewinnen. Die Risiken und Kritikpunkte an TikTok wurden intensiv betrachtet. Im Ergebnis überwiegt jedoch zum aktuellen Zeitpunkt der Nutzen eines neuen Kanals.
2. Wie geht die Verwaltung mit dem Thema Cybersicherheit in Bezug auf die App um (z.B. separate Infrastruktur)?
Die Verwaltung plant, TikTok auf einem ausschließlich dafür vorgesehenen Smartphone zu nutzen, welches nicht ins Stadtnetz eingebunden ist. So handhaben es auch andere Kommunen, die bereits über einen TikTok-Account verfügen.
3. Inwieweit rechtfertigt das Anforderungsprofil (Betreuung des Kanals, Beratung der Verwaltung, Ergänzung des schon bestehenden Teams für Social Media) eine Vollzeitstelle der genannten Gehaltsstufe?
Die Stelle entspricht hinsichtlich des Gehalts (EGr. 11 TVöD) den bereits im Referat 0130 Kommunikation vorhandenen Stellen im Bereich „digitale Medien“, da vergleichbare Tätigkeiten auszuüben sind.
Ausweislich der Stellenausschreibung ist Aufgabenschwerpunkt zunächst der Aufbau und die Pflege des zentralen TikTok-Kanals der Stadtverwaltung Braunschweig. Themen müssen adressatengerecht festgelegt, geplant und umgesetzt werden. Dabei ist auch zu prüfen, welche Themen sich eignen und wie diese aufbereitet werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass auf Rückfragen, kritische Anmerkungen und – schlimmstenfalls - einen „Shit-Storm“ reagiert werden kann. Wie unter 1. bereits ausgeführt, soll nicht nur über Themen und wichtige Veränderungen innerhalb der Stadt Braunschweig informiert, sondern auch Werbung für die Arbeitgeberin Stadt Braunschweig betrieben werden.
In Abgrenzung zu anderen sozialen Medien handelt es sich bei der Plattform TikTok um eine reine Videoplattform für Kurzvideos. Deren Erstellung erfordert neben einer regelmäßigen Vor-Ort-Präsenz der TikTok-Managerin oder des TikTok-Managers auch eine besondere Kreativität.
Für diese Tätigkeiten wird, zunächst befristet (kw-2027-Vermerk), eine Vollzeitstelle benötigt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Informationsquellen in den sozialen Medien und das Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger stetig verändern, ist anschließend eine Evaluation der erforderlichen personellen Ressourcen vorgesehen
