Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23812-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 04.06.2024 (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):

 

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung, die Ausleuchtung der Fußgängerüberwege im gesamten Stadtbezirk Nördliche Schunter-/Okeraue zu überprüfen und erforderlichenfalls die Beleuchtungsstärke zu erhöhen. Dies sollte rechtzeitig vor Beginn der „dunklen“ Jahreszeit erfolgen, und zwar sowohl bei Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen oder Mittelinseln als auch ggf. sonstigen im Schulwegeplan ausgewiesenen Überwegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Die öffentliche Beleuchtung wird turnusmäßig zu Beginn der „dunklen Jahreszeit“ mittels Befahrungen geprüft. Dabei wird neben der Funktionskontrolle sowie der Zustandskontrolle auch die Beleuchtungssituation geprüft. Die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) unterliegt bestimmten Anforderungen, welche in der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ), der DIN 5044, sowie der DIN 67523 geregelt sind. Die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Anforderungen wurden stets eingehalten und sind im Bestand weiterhin geltend.
 

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