Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24543-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Freizeitwege im Besitz der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0100 Steuerungsdienst; 68 Fachbereich Umwelt; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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26.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 321 vom 24.10.2024 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit „Eichenweg“ die Wegeverbindung Lamme – Lehndorf gemeint ist.
Diese befindet sich, wie richtig in der Karte dargestellt, östlich über eine Länge von rund 380 m im Besitz der Stadt Braunschweig und daran anschließend über eine Strecke von rund 1.200 m in Privateigentum. Dort trägt er folglich keine Kartensignatur.
Zu 2:
Eine offizielle Definition des Begriffes „Freizeitweg“ gibt es nicht. Die Fachkonvention lautet wie folgt: Freizeitwege sind nicht öffentlich gewidmet. Hierdurch ergeben sich u.a. andere Maßstäbe an Nutzung und an Verkehrssicherungspflichten. Freizeitwege sind z.B. grundsätzlich vom Winterdienst ausgenommen und unterliegen auch keiner Beleuchtungspflicht. Auf Freizeitwegen haben Fußgänger:innen Vorrang vor Radfahrenden. Es handelt sich dabei in der Regel um Wege, welche dazu dienen Grün- und Parkanlagen oder die freie Landschaft zu erschließen. Die städtischen Freizeitwege dienen somit in erster Linie Naherholungszwecken.
