Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24556-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 07.11.2024 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, dass feste Standorte für E-Scooter auch im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue eingerichtet werden. Bei der Festlegung der Standorte ist der Bezirksrat mit einzubeziehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat nach wie vor keine rechtliche Handhabe, die Betreiber zur Einrichtung von Parkzonen zu verpflichten (DS 23-21328-01).

 

Aus den auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig oder direkt an die Mikromobilitätsanbieter gemeldeten Gefährdungen oder Behinderungen können Bereiche erkannt werden, in denen es größere Probleme mit abgestellten E-Scootern gibt. Diese werden von der Verwaltung gemeinsam mit den Anbietern betrachtet und bei gravierenden Problemen und bei entsprechender Flächenverfügbarkeit sukzessive im Einvernehmen mit den Anbietern versucht, eine Lösung zu finden.

 

Bislang sind der Verwaltung keine problematischen Stellen im Stadtbezirk 330 bekannt.

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