Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Einrichtung einer Sommerstraße auf dem Bohlweg wird aktuell nicht weiterverfolgt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Ausweisung des Bohlwegs als Sommerstraße um eine Angelegenheit, deren verkehrliche Wirkung über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgeht. Hierfür obliegt die Beschlusszuständigkeit dem AMTA.

 

Anlass:

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde die unten aufgeführte Idee eingebracht (https://mitreden.braunschweig.de/node/17197):

 

Sehr geehrte Ratsmitglieder, wir fordern die Einführung einer „Sommerstraße“ auf dem Bohlweg. Diese soll jährlich während der Sommermonate umgesetzt werden, um die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu steigern und den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten. Der Bohlweg wird im Rahmen der Umgestaltung BoMa+ als verkehrsberuhigte Straße in Betracht gezogen. Da die Realisierung aber noch Jahre dauern könnte, fordern wir bereits jetzt eine temporäre Verkehrsberuhigung in den Sommermonaten. Dies würde Lärm- und Abgasemissionen senken, die Luftqualität verbessern und zum Klimaschutz beitragen.

 

Die Forderungen im Detail:

  1. Verkehrsberuhigung: Während der Sommermonate soll der motorisierte Verkehr stark eingeschränkt oder verboten werden. Fuß-, Radverkehr und öffentlicher Nahverkehr sollen Vorrang haben.

 

  1. Erhöhung der Aufenthaltsqualität: Der freiwerdende Raum soll für Begrünung, Außengastronomie und kulturelle Veranstaltungen genutzt werden, um die lokale Wirtschaft und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

 

  1. Begrünung und Bewegungsangebote: Temporäre Grünflächen, Spiel- und Sportangebote sollen das Stadtklima verbessern und zur sozialen Interaktion beitragen.

 

  1. Kreative Nutzungen: Der verkehrsfreie Raum soll für Kunst, Workshops und Stadtgärten genutzt werden, um die kreative Energie der Bürger*innen sichtbar zu machen.

 

Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass solche Maßnahmen die Lebensqualität erheblich steigern und die lokale Wirtschaft beleben können.

 

Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

Verfahren zur Ideenplattform:

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS 17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben: „Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Der Bohlweg ist eine Hauptverkehrsstraße mit hoher Bedeutung zur Erreichung der Innenstadt, auch für den ÖPNV. Damit ist der Bohlweg von überbezirklicher Bedeutung und der zuständige Fachausschuss für diese Idee ist der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben.

 

Prüfung und Bewertung:

Im Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ (MEP) ist im Rahmen des Handlungsfeldes Fließender Verkehr u. a. die Maßnahme (K7) die Entwicklung eines Konzeptes zur Umgestaltung des Bohlwegs zur Verminderung des Durchgangsverkehrs vorgesehen. In diesem Zusammenhang wurden veränderte Verkehrsführungen in der östlichen Innenstadt um den Bohlweg in drei Varianten untersucht (vgl. MEP S. 89 ff.). Dabei wurde als Ergebnis festgestellt, dass eine einspurige Verkehrsführung auf dem Bohlweg kurz- bis mittelfristig möglich erscheint. Ein autofreier Bohlweg aber nach heutigem Kenntnisstand einer deutlichen Abnahme des Kfz-Verkehrs gegenüber heute bedarf. Dazu sind z. B. die Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen des Zielszenarios im MEP geeignet. Nur dann kann der verbleibende Verkehr verträglich auf dem Straßennetz bei Gewährleistung der Erreichbarkeit der Innenstadt abgewickelt werden.

 

Aufbauend auf den genannten Planungsvarianten sind im Zusammenhang mit einer städtebaulichen Aufwertung des Stadtraums Bohlweg, der verbesserten Anbindung des Magniviertels an die Fußgängerzone sowie der Verbesserung der hochbaulichen Situation im Bereich Kaufhof Galeria (BoMa+) weitere Varianten möglich. Hierfür bedarf es einer vertieften Untersuchung der verkehrlichen Wirkungen und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Rahmen einer Verkehrs- bzw. Machbarkeitsuntersuchung.

 

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Sperrung ohne vertiefte Untersuchung nicht möglich ist.

 

Aus diesem Grund wird die Einrichtung einer Sommerstraße auf dem Bohlweg aktuell nicht weiterverfolgt.

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