Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 werden den in der Anlage unter 1 bis 72 genannten Sportvereinen für den Betrieb bzw. die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2025 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Abschlagszahlungen auf die dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse mit einer Gesamtsumme von 504.472,42 € gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der entsprechenden Einzelansätze zweckgebundene, pauschalierte Zuschüsse gewähren.

 

Für das Jahr 2025 wurde die Dynamisierungsrate angepasst Für die Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse beträgt die Dynamisierungsrate 3,91 %, die Dynamisierungsbeträge sind auf volle Einhundert Euro aufzurunden.

 

Die dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse errechnen sich daher wie folgt:

 

Dynamisierter Gesamtzuschuss 2025 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2024 + Dynamisierungsbetrag 2025

 

Dynamisierungsbetrag 2025 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2024 x 3,91 %, aufgerundet auf volle Einhundert Euro

 

Rechenbeispiel (Ausgangswert: 1.000,00 € dynamisierter Gesamtzuschuss in 2024):

 

Dynamisierungsbetrag 2025 1.000,00 € x 3,91 % = 39,10 €, aufgerundet 100,00 €

 

Gesamtzuschuss 2025 = 1.100,00 €

 

Als Abschlagszahlung sollen jeweils 50,00 % des voraussichtlichen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses gewährt werden.

 

Zum BSV Ölper 2000 e. V.:

Die Pachtverträge vom 11. April 1983 und 27. Dezember 1983 wurden zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Der Verein hat die Sportanlage an die Verwaltung zurückgegeben. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Sportanlage somit durch die Stadt unterhalten. Aufgrund der Auflösung der Pachtverträge erfüllt der BSV Ölper 2000 e. V. die Voraussetzungen der Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie nicht mehr und kann somit keine Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse erhalten.

 

Zu lfd. Nr. 27 (Lehndorfer Turn- und Sportverein e. V.):

Mit der Inbetriebnahme des Neubaus des Sportfunktionsgebäudes Ende 2024 ist dieses trotz noch ausstehender Restarbeiten wieder in den Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüssen berücksichtigt.

 

Zu lfd. Nr. 33 (Pony- und Reitclub Volkmarode u.U. e. V.):

Mit der Fertigstellung des Neubaus des Reitplatzes in 2024 ist dieser wieder in den Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüssen berücksichtigt.

 

Zu lfd. Nr. 65 (Turn- und Sportverein Germania Lamme 1946 e. V.):

Die Pflege des Kunststoffrasenspielfeldes wurde in 2024 erstmalig durch den Verein durchgeführt. Für diese Arbeiten soll der Verein in 2025 erstmalig ganzjährig einen Zuschuss erhalten, im vergangenen Jahr wurde lediglich ein anteiliger Betrag gezahlt (DS. 24-24350).

 

Allgemeines:

 

Sofern sich Bestandsveränderungen im laufenden Jahr bei einzelnen Sportvereinen ergeben sollten, würde dies bei der Beschlussvorlage über die endgültigen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die endgültigen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse im Jahr 2025 ist für eine der Sitzungen des Sportausschusses vor der Sommerpause geplant.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise