Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-25261
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen bis 5.000 EUR im Rahmen der Richtlinie zum Tanzförderprogramm im 1. Halbjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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05.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) über die beabsichtigte Verteilung der Fördersumme für das Tanzförderprogramm für das 1. Halbjahr 2025 mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Zur Umsetzung des Konzepts zur Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig (DS Nr. 22-19638) wurden zum Doppelhaushalt 2023/2024 für drei Jahre zu dynamisierende Mittel (177.500 EUR für 2025) eingestellt.
Die Vergabe der Zuschussmittel an professionelle zeitgenössische Tanzschaffende erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie zum Tanzförderprogramm“ (DS Nr. 23-22535), die mit Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.
Zum 31. Dezember 2024 wurden insgesamt drei Anträge eingereicht, davon zwei im Bereich Probenraumförderung und einer im Bereich Digitalisierung. Die zwei Anträge im Bereich Probenraumförderung liegen über 5.000 EUR und werden dem AfKW mit DS Nr. 25-25262 zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis 5.000 EUR wurde ein Antrag mit dem Fördergegenstand Digitalisierung eingereicht.
Gefördert werden laut Förderrichtlinie freischaffende professionelle Einzelakteurinnen und ‑akteure des zeitgenössischen Tanzes sowie freie Tanzgruppen und Initiativen (Zusammenschlüsse von freischaffenden professionellen Tänzerinnen und Tänzern sowie Choreografinnen und Choreografen) im Bereich der Kunstform zeitgenössischer Tanz mit einem Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig. Die Förderentscheidungen werden in der Anlage vorgelegt.
Das Förderprogramm wird zum 30. Juni 2025 für die Förderperiode vom 1. Juli bis 31. Dezember 2025 erneut ausgeschrieben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,9 kB
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