Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-24770-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Prüfauftrag der Maßnahme K7 (Konzept zur Verlagerung des Durchgangsverkehrs (z. B. Verkehrsuntersuchung Bohlweg)) wird dahingehend konkretisiert, dass mindestens eine einseitige Befahrung des Bohlwegs und die Erreichbarkeit der Parkhäuser für den Kfz-Verkehr möglich bleiben. Die Maßnahmen K8 (Optimierung der südlichen Innenstadtumfahrung) und K9 (Prüfung und ggf. Umbau des Wilhelminischen-Rings) werden dementsprechend angepasst.

2. Die Maßnahmen R9 (Analyse und Abbau von bestehenden Hindernissen im Radverkehrsnetz) und R10 (Qualitätssicherung für Radwege) werden prioritär umgesetzt. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind jeweils umgehend bereitzustellen, übergangsweise aus den im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehenen Mitteln für die Velorouten.

3. Die Maßnahmen R5 (Qualitätsstandards im Radverkehr umsetzen), R13 (Ausbau geschützte Radfahrstreifen (Protected bike lanes)), K6 (Prüfung und ggf. Umbau des City-Rings), K10 (Prüfung der verkehrsmittelübergreifenden Bedeutung des Brodwegs) und M3 (Mobilitätsberatung und -angebote für Bürger schaffen) des Zielszenarios 2035 werden ersatzlos gestrichen. Ebenso gestrichen wird die Maßnahme R11 (Ausbau von Radwegen zu Velorouten), dies beinhaltet alle zukünftigen und derzeitig in der Planung befindlichen Routen.

4. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, die beinhalteten Maßnahmen aus dem Zielszenario 2035 weiter zu konkretisieren. Es findet eine kontinuierliche Verbandsbeteiligung (AAI, IHK, ADAC, ADFC etc.) statt. Vor der möglichen Umsetzung sind die Maßnahmen den Ratsgremien einzeln und inklusive einer belastbaren Kosten- und Zeitplanung zur Entscheidung vorzulegen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, durch unabhängige, externe, wissenschaftliche Fachleute ein kontinuierliches professionelles Monitoring der zugrundeliegenden Zukunftsannahmen, z. B. Entwicklung des ÖPNV, und der Auswirkungen beschlossener Maßnahmen sicherzustellen und das Monitoring den Ratsgremien jährlich in Form eines Kompaktberichtes vorzulegen. Mit den Ergebnissen und gewonnenen Erkenntnissen wird iterativ die Zielerreichung kontrolliert. Bei sich verändernden Mobilitätsanforderungen wird auf neue Herausforderungen reagiert und unter Einbeziehung der relevanten Akteure neue Lösungen entwickelt.

6. Der Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ wird unter Maßgabe der in den Punkten 1. bis 5. beschriebenen Änderungen zum Verwaltungsentwurf als ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.   

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