Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25185-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportstätteninvestitionsprogramm für das Bad Gliesmarode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Beteiligt:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
18.02.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage DS 25-25185 der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 04.02.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Aktuell liegt die Förderrichtlinie des Landes noch nicht vor, jedoch ist bereits eine Deckelung auf max. 40 % der förderfähigen Kosten, aber auch eine maximale Förderhöhe auf 1,5 Mio. € angekündigt.
Die Verwaltung prüft regelmäßig die Förderlandschaft und reagiert auf mögliche und zweckdienliche Förderangebote; dies ist auch bzgl. des angekündigten Sportstätteninvestitionsprogramm so.
Zu 2.
Da bis dato die konkreten Förderbedingungen noch nicht bekannt sind, wurde Kontakt zum Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport aufgenommen um möglichst frühzeitig von den Rahmenbedingungen zu erfahren. Zu Details der Förderrichtlinie kann das Ministerium auskunftsgemäß allerdings leider zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben, da sich diese derzeit noch in der Abstimmung befindet.
Sobald diese Rahmenbedingungen der Verwaltung vorliegen, wird eruiert, ob und in welchem Umfang die städtischen Sportstätten davon profitieren könnten.
Bezüglich der angefragten Tätigkeiten der Verwaltung in Bezug zum Bad Gliesmarode verweise ich auf die Mitteilung (Drucksachennummer 24-24843) vom Dezember 2024.
Zu 3.:
Im Rahmen einer überschlägigen Prüfung konnten keine relevanten Zuschuss-Förderprogramme identifiziert werden, die über das neue Landesprogramm hinausgehen.
