Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25347

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000,00 € für die Durchführung des Projektes „Bürgersport im Park“ im Jahr 2025 gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Gemäß Ziffer 3.7 kann die Stadt Braunschweig für die Ausrichtung von Sportveranstaltungen einen Zuschuss gewähren, sofern die Veranstaltung geeignet ist, das Image Braunschweigs zu festigen und auszubauen.

 

Der Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) hat für die Durchführung des Projektes „Bürgersport im Park“ im Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000,00 € beantragt. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungplan auf 28.900,00 €.

 

„Bürgersport im Park“ wurde erstmals nach den Sommerferien 2019 durchgeführt. Die Idee für diese offenen und kostenlosen Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum deckt sich mit den Zielen der Stadt Braunschweig im ISEK 2030 sowie im Masterplan Sport 2030.

 

Im vergangenen Jahr haben von April bis Oktober insgesamt 5.012 Braunschweigerinnen und Braunschweiger an den 66 Angeboten von Sportvereinen teilgenommen. Beim diesjährigen Projekt (22. April bis 28. September 2025) sollen wieder bekannte, aber auch neue Vereinsangebote an den Start gehen.

 

Aufgrund der stetig steigenden Anzahl der Teilnehmenden sowie der Sportangebote wird das Projekt sportfachlich als geeignet eingeschätzt, das Image Braunschweigs als Sportstadt zu festigen und auszubauen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem SSB vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Durchführung des Projektes „Bürgersport im Park“ im Jahr 2025 zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung. 


 

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