Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss: 

 

Der Stadtbezirksrat Braunschweig-Südwest lehnt die in der Sitzung am 21. Januar 2025 vorgestellten Pläne für ein Repowering der Windenergieanlagen zwischen Geitelde und Stiddien ab und fordert die Verwaltung auf, die Genehmigung gemäß § 16 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu versagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Lange herrschte große Unklarheit über das vorgesehene Repowering der Windkraftanlagen zwischen Geitelde und Stiddien. Anfragen der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat wurden von der Verwaltung zuletzt nur schleppend und im Ergebnis unbefriedigend beantwortet. Das hat natürlich für große Unzufriedenheit im Stadtbezirksrat und vor allem bei den Einwohnern in Geitelde und in Stiddien gesorgt. Und diese Unzufriedenheit hat sich in den letzten Wochen noch einmal dramatisch erhöht. Die Vorstellung der konkreten Pläne von Stadtverwaltung und Landwind in der Bezirksratssitzung am 21. Januar dieses Jahres fand daher folgerichtig unter vielen kritischen Blicken der betroffenen Anwohner statt. Und das Urteil fiel einhellig aus: Die Betroffenen lehnen die Pläne für das Repowering ab! Sie haben gleichzeitig die berechtigte Erwartung, dass sich der Stadtbezirksrat im Sinne seiner Einwohner positioniert und das soll mit dem vorliegenden Antrag geschehen.

 

Hierbei ist wichtig herauszustellen, dass sich der Stadtbezirksrat nicht gegen die Nutzung der Windenergie im Allgemeinen stellt, sondern nur gegen die vorliegenden Pläne im Speziellen. Vielfach ist in den vergangenen Wochen die aktuelle Neuplanung des Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) angesprochen worden. Denn Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis Ende 2032 mindestens 2 Prozent der Gesamtfläche unseres Landes für die Nutzung von Windenergie auszuweisen. Für das Gebiet des RGB bedeutet dies einen Flächenbeitragswert von 3,18 % (heute sind 1,4 % des Verbandsgebietes für Windenergie ausgewiesen). Die Planungen dafür laufen bereits, so hat der RGB in der letzten Woche die Auslegung seiner Neuplanungen begonnen. In den Pressemitteilungen der RGB-Verwaltung, aber auch der Fraktionen, war deutlich zu lesen, dass ein Abstand von mindestens 1.000 Metern zu Wohnbebauung entscheidende Prämisse dieser Neuplanungen ist (vgl. https://cdu-region-braunschweig.de/news/lokal/13/CDU-begruesst-Klarheit-ueber-Vorranggebiete-Windenergienutzung.html, zuletzt eingesehen am 17.2.2025, 15.00 Uhr).

Beim von der Verwaltung vorgesehenen Repowering zwischen Geitelde und Stiddien sprechen wir jedoch von deutlich geringeren Abständen zur Wohnbebauung, oftmals sind dies keine 500 Meter. Deshalb ist das Gebiet BS 1 (so der offizielle Name in den Unterlagen des RGB) in der Neuplanung auch nicht enthalten. Nach heutigen Maßstäben würde keine Windkraftanlage an dieser Stelle genehmigt werden.

Die nun erstmalig ausgelegte Gebietskulisse ist nicht die erste Neuplanung des RGB. So gab es bereits 2018 eine erste Änderung der bestehenden Pläne (bei welcher das Gebiet BS 1 lediglich als Bestandsfläche aufgenommen wurde, auch nach den Maßstäben von vor sieben Jahren wäre es nicht zu einer Neuausweisung gekommen). Darin heißt es zu den heute diskutierten Windkraftanlagen wörtlich: „Das bestehende VR WEN BS 1 [Vorranggebiet Windenergienutzung BS 1] hält das Abstandskriterium von 1.000 m zu geschlossenen Siedlungen des baurechtlichen Innenbereichs nicht ein. Die Abstände zu den Ortschaften Stiddien und Geitelde betragen lediglich ca. 550 bzw. 300 m. Bei Berücksichtigung heutiger Anlagenhöhen von bis zu 200 m können im Rahmen eines Repowerings aufgrund der geringen Entfernung unzumutbare und unzulässige Beeinträchtigungen durch bedrängende Wirkung, Schall und/oder visuelle Effekte auftreten. Diese schwerwiegenden negativen Umweltauswirkungen können allein durch Rückplanung des gesamten VR sicher vermieden werden.“ Und in der Gesamtabwägung heißt es dann: „Das bestehende VR ist unter heutigen Planungsbedingungen nicht weiter als raumbedeutsamer Vorrangstandort für WEA geeignet.“ – dieser Satz alleine sollte als Begründung für unseren Antrag reichen.

In Kenntnis dieser Einschätzung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig darf es nicht zu einem Repowering an dieser Stelle kommen!

Eine Klärung durch Gerichte scheint momentan unabwendbar. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig mit Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum (SPD) an der Spitze hat deshalb zwei klare Handlungsoptionen: Will man sich von einem Großinvestor verklagen lassen, der hohes Interesse an einer Gewinnmaximierung hat? Oder will man sich von den eigenen Bürgern verklagen lassen, die sich – aufgrund der bereits angeführten Abstandsregeln des RGB – als Bürger zweiter Klasse fühlen? Mit einer Zustimmung zu diesem Antrag können die Mitglieder des Stadtbezirksrates ein klares Votum dafür abgeben, auf wessen Seite sie stehen!

 

gez.   gez.   gez.

Paulina Pohler Nicole Bratschke Julia Kark

(CDU-Fraktion) (CDU-Fraktion) (CDU-Fraktion)

 

gez.   gez.   gez.

Timm Sowade  Achim Schwab Niels Salveter

(CDU-Fraktion) (FDP)   (BIBS)

 

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Erläuterungen und Hinweise