Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 04.02.2025 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement

und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom

10.02.2025 auf 772.200 € festgestellt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz
 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Das Gymnasium Kleine Burg befindet sich in der Innenstadt von Braunschweig, direkt neben dem Landgericht und den geplanten Stiftshöfen (ehemalige Burgpassage). Der historische Gebäudekomplex besteht aus dem Schulgebäude, dem Verwaltungsgebäude sowie den Stiftsherrenhäusern, in denen die Mensa für den Ganztagsbetrieb untergebracht ist.

Das Schulgebäude besteht aus drei verschiedenen Teilen dem roten Haus, dem grauen Haus und dem Mittelbau welche ab dem Jahr 1867 am heutigen Standort Kleine Burg 5-7 entstanden sind.

 

Die sicherheitsrelevanten Mängel wurden bei den wiederkehrenden Brandverhütungsschauen durch die Feuerwehr festgestellt und protokolliert. Die aktuellen brandschutztechnischen Vorgaben werden derzeit nicht vollständig erfüllt.

Um den Anforderungen gerecht zu werden und den baulichen Zustand zu verbessern, sollen in diesem Bauabschnitt verschiedene Ertüchtigungen sowohl im Hochbau als auch im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung vorgenommen werden.

Bereits im Jahr 2021 wurden brandschutztechnische Maßnahmen im Treppenhaus T2 des grauen Hauses umgesetzt.

Weitere Maßnahmen zur Einhaltung der brandschutztechnischen Vorgaben wurden 2021 eingeplant für die Gesamtsanierung des Gymnasiums Kleine Burg.

Die Gesamtsanierung wurde vertagt, um auch die Ausarbeitung einer konzeptionellen Erweiterungsplanung zu berücksichtigen. Laut aktueller Haushaltsplanung soll im Anschluss der Fertigstellung des Erweiterungsbaus in den Stiftshöfen die Gesamtsanierung beginnen.

 

Die Brandschutzmaßnahme ist als Sicherheitsmaßnahme dringend durchzuführen und muss aufgrund der von der Feuerwehr gesetzten Frist in diesem Jahr begonnen werden. Die Feuerwehr duldet keinen weiteren Aufschub der Umsetzung der brandschutztechnischen Vorgaben.

 

Da der Umfang der Gesamtsanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, kann keine Aussage getätigt werden, ob sich der Sanierungsumfang der Gesamtmaßnahme reduziert.
 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Das Raumprogramm wird nicht verändert.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Aus dem Brandschutzkonzept für die Liegenschaft Kleine Burg sind folgende bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes vorgesehen:

 

  1. Treppenhäuser und Flure: Austausch und Ertüchtigung der Brandschutztüren in den Treppenhäusern T1 und T3 sowie im Bereich der Brandabschnitte in den Fluren des Mittelbaus. Dies umfasst alle erforderlichen Neben- und Anschlussarbeiten, wie Anpassungsmaßnahmen im Wand-, Decken- und Bodenbereich sowie Schottung der Installationswege.
  2. Brandmeldeanlage: Installation einer Brandmeldeanlage der Kategorie 1. Die Umsetzung erfolgt stufenweise in diesem Bauabschnitt, gemäß Abstimmung mit der Bauordnung und der Feuerwehr, ohne Zwischendeckenüberwachung.
  3. Sonstige Maßnahmen: Umbau eines Fensters zum Fluchtfenstern als zweiter baulicher Rettungsweg für die Unterrichtsräume A 0 40 bis A 0 42 (rotes Haus, EG) sowie Ertüchtigung der Anschlüsse an die Dachhaut im Dachbodenbereich.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Da es sich ausschließlich um Brandschutzmaßnahmen handelt, werden keine Maßnahmen für regenerative Energien umgesetzt.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Da es sich um reine Brandschutzmaßnahmen handelt, werden keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung
vom 10.02.2025  772.200 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in den Jahren 2025/2026 durchgeführt werden.

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2025 sind bei dem Sammelprojekt MP- FB 20: Brandschutzmaßnahmen (4S.210051) kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2.400.000 € veranschlagt.

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzel-projekt darzustellen. Hierzu sollen die für das Gymnasium Kleine Burg im Jahr 2025 erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „GY Kleine Burg/Brandschutzmaßnahmen 2. BA“ umgesetzt werden.

 

Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Mittel wird dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise