Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Kostenerhöhung, die sich gegenüber der Kostenberechnung vom 18.11.2021 ergibt, wird mit 3.881.000 € festgestellt.

 

Die neuen Gesamtkosten betragen somit 18.956.000  €.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bei der Baumaßnahme Grundschule Melverode - Herstellung einer Ganztagsinfrastruktur mit anschließender Schulsanierung werden sich Mehrkosten in Höhe von

 

3.881.000 €

ergeben.

 

Der Bauausschuss   hatte in seiner Sitzung am 08.12.2021 der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit

 

15.075.000 €

festgestellt.

 

Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen

 

18.956.000 €.

 

 

Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:

 

Indizierung/Kostensteigerung

 

Zum Zeitpunkt der OKF (08.12.2021) wurde von einer Kostenindizierung von 4,11% für die Folgejahre ausgegangen. Rückblickend hat sich eine deutlich höher allgemeine Kostensteigerung ergeben. Nach heutigem Wissenstand sind die Gesamtkosten im Jahr 2021 nicht ausreichend indiziert worden. Die rapide Preisentwicklung war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar und erfassbar.

 

Allein durch die inflationsbedingte Kostensteigerung in der Vergangenheit und deren Fortschreibung bis 2025 lassen sich die prognostizierten Mehrkosten weitestgehend begründen. Die folgenden Auflistungen konnten weitestgehend durch eine Optimierung des Bau- und Vergabeablauf kompensiert werden, tragen aber dennoch zur Kostensteigerung und Verzögerung bei.

 

Maßnahmen Klimaschutz

 

Aufgrund des Beschlusses der Stadt Braunschweig zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes 2.0 wurde eine Projektänderung beschlossen, dezentrale Lüftungsgeräte in den Klassenräumen umzusetzen. Diese Kosten waren in der ursprünglichen Planung nicht enthalten. Die Mehrkosten betragen insgesamt ca. 950.000 €

 

Die Kostensteigerungen bei den einzelnen Kostengruppen sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Hauptgründe lassen sich stichpunktartig wie folgt darstellen:

 

Auflagen aus der Baugenehmigung zur Herstellung einer weiteren Feuerwehrzufahrt, Kostensteigerung aufgrund nicht vollständig vorliegenden statischen Unterlagen aus der Errichterzeit, zusätzliche Anforderungen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen (SEBS und BS Netz), Erhöhte Anforderungen an den Hochwasserschutz, Umplanungserfordernis bei der Brandwarnanlage durch geänderte technische Vorschriften.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden in diesem Jahr benötigt, weil sämtliche noch ausstehenden Arbeiten 2025 ausgeschrieben und vergeben werden müssen, damit die vorgesehene und notwendige Fertigstellung im Jahr 2026 nicht gefährdet wird.

 

Der erste Bauabschnitt mit der Mensa (Gebäudetrakt A) befindet sich in der Übergabephase, der zweite Bauabschnitt (Gebäudetrakt C) beginnt im März 2025. Für die Bauabschnitte 2 und 3 (Gebäudetrakt B) sind bereits die Hauptgewerke sowie die Planer vertraglich gebunden, sodass bei Nichtfortführung der Maßnahme Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.

 

Daher wird die Verwaltung dem Rat zu einer seiner nächsten Sitzungen für das Projekt GS Melverode/Einrichtung GTB und Sanierung (4.E 210236) einen Antrag auf Genehmigung überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Entscheidung vorlegen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit wird aus den o. g. Darstellungen zu begründen sein.

 

Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.
 

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Anlagen

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