Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25121
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung des Schulkindergartens der Grundschule Querum an den Standort der Grundschule Altmühlstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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05.03.2025
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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05.03.2025
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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07.03.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Vorbehaltlich der Genehmigung der Schulbehörde wird der Schulkindergarten der Grundschule Querum ab dem Schuljahr 2025/2026 am Standort der Grundschule Altmühlstraße als zusätzliche Gruppe geführt. Im Zuge der Verlagerung erfolgt eine Neuzuordnung der Schulbezirke aller Schulkindergärten im Stadtgebiet mit einer Änderung der Schulbezirkssatzung.
2. Im Fall der Ablehnung einer Verlagerung durch die Schulbehörde wird der Schulkindergarten der Grundschule Querum zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 ersatzlos aufgehoben. Die dem Schulbezirk des Schulkindergartens Querum zugeordneten Grundschulbezirke werden auf die verbleibenden vier Schulkindergärten im Stadtgebiet umverteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuell gibt es in Braunschweig fünf Schulkindergärten. Diese sind an den Grundschulen Altmühlstraße, Bürgerstraße, Heidberg, Lehndorf und Querum eingerichtet. Jeder Schulkindergarten kann bis zu 20 Kindern aufnehmen. Es handelt sich um Kinder, die schulpflichtig sind, die aber noch eine entsprechende Förderung benötigen, um die erforderliche Schulfähigkeit zu erlangen. Für die Schulkindergärten sind in der Schulbezirkssatzung der Stadt Braunschweig mit der genauen Zuordnung von Grundschulbezirken ebenfalls Schulbezirke festgelegt. Bei der Festlegung der Schulbezirke wurde bisher darauf geachtet, die nächstgelegenen Grundschulbezirke den jeweiligen Schulkindergärten zuzuordnen.
Es besuchen jährlich etwa 50 Kinder die bestehenden Schulkindergärten. Die Auslastung der Schulkindergärten ist sehr unterschiedlich: Die Zahl der Kinder, die den Schulkindergarten Querum besuchen, ist seit einigen Jahren stark rückläufig. Im Schuljahr 2023/2024 waren es nur zwei Kinder. Dieses hat die Beschulung wegen der geringen Lehrerstundenzuweisung im Schulkindergarten Querum sehr erschwert. Für das aktuelle Schuljahr 2024/2025 gab es keine Zuweisungen bzw. Anmeldungen aus dem Bereich der diesem Schulkindergarten zugeordneten Grundschulbezirke (nordöstliches Stadtgebiet).
Der Schulkindergarten in der Grundschule Altmühlstraße zeigt eine gegensätzliche Entwicklung. Dort wurden in den letzten Jahren bis zu 20 Kinder aufgenommen. Es ist der am stärksten frequentierte Schulkindergarten im Stadtgebiet, und die Schule müsste eigentlich noch mehr Kinder in den Schulkindergarten aufnehmen. Im Stadtteil „Weststadt“ gibt es einen höheren Bedarf an Schulkindergartenplätzen als in anderen Teilen des Stadtgebietes. Die starke Nachfrage nach Plätzen im Schulkindergarten korrespondiert allgemein mit den steigenden Schülerzahlen im westlichen Stadtgebiet. Der Bau einer weiteren Grundschule in der Weststadt ist bereits beschlossen.
Um dem Bedarf an weiteren Schukindergartenplätzen im Bereich Weststadt gerecht werden zu können, beabsichtigt die Stadt Braunschweig nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Schulleitungen der Grundschulen Querum und Altmühlstraße die Verlagerung des Schulkindergartens von der Grundschule Querum an die Grundschule Altmühlstraße. Damit ist die Einrichtung einer zweiten Schulkindergartengruppe an der Grundschule Altmühlstraße möglich. Räumliche Ressourcen sind hierfür in der Schule vorhanden. Dadurch würden dort künftig rechnerisch Kapazitäten für bis zu 40 Kinder bestehen.
Die Gesamtzahl der Schulkindergartenplätze wird stadtweit durch die geplante Maßnahme nicht erhöht. Es handelt sich somit weder um eine Kapazitätserweiterung an Schulkindergartenplätzen noch um eine Neuerrichtung eines Schulkindergartens, sondern lediglich um die örtliche Verlagerung einer Schulkindergartengruppe an einen anderen Schulstandort. Die Zuordnung der Grundschulbezirke zu den einzelnen Schulkindergärten wird im Zuge der nächsten Änderung der Schulbezirkssatzung angepasst.
Die Grundschule Querum wird in den kommenden Jahren ein neues Schulgebäude erhalten. Die rückläufigen Anmeldezahlen im Schulkindergarten sind bereits in den Planungen für die Erweiterung der Schulanlage berücksichtigt worden und eine räumliche Ressource für den Schulkindergarten ist nicht mehr eingeplant. Wegen der insgesamt steigenden Schülerzahlen an der Grundschule Querum fehlen bereits jetzt Allgemeine Unterrichtsräume (AUR). Der Raum des Schulkindergartens wurde daher ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 zum AUR umgewidmet.
Die Stadt Braunschweig wird die Verlagerung des Schulkindergartens von der Grundschule Querum an die Grundschule Altmühlstraße, verbunden mit der Aufhebung des Schulkindergartens der Grundschule Querum und der gleichzeitigen Errichtung einer weiteren Schulkindergartengruppe an der Grundschule Altmühlstraße gem. § 106 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) schnellstmöglich bei der Schulbehörde beantragen. Es ist vorgesehen, bereits zum Schuljahresbeginn 2025/2026 die Schulbezirkssatzung anzupassen, um die Verlagerung schulorganisatorisch vollziehen zu können.
Im Falle der Nichtgenehmigung des Antrags auf Verlagerung des Schulkindergartens Querum an die Grundschule Altmühlstraße, wird der Schulkindergarten der Grundschule Querum aus den o.g. Gründen ersatzlos aufgehoben. Die dem Schulkindergarten zugeordneten Grundschulbezirke werden in diesem Fall ebenfalls auf die übrigen vier verbleibenden Schulkindergärten umverteilt.
Der Schulausschuss wird über die Entscheidung der Schulbehörde informiert.
