Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25175
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung der Nachbarschaftszentren Innenstadt (SQUAT) und Schwarzer Berg (Quartier:PLUS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.02.2025
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der aktuelle Stand der Einrichtung der nächsten beiden Nachbarschaftszentren stellt sich wie folgt dar:
Die in den vergangenen drei Jahren durch das Land geförderten Quartiersprojekte Quartier:PLUS (Träger Bürgerverein Am Schwarzen Berge e. V.) und SQUAT – Solidarisches Quartier stärkt Teilhabe (Träger Refugium e. V.) werden im Rahmen des Aufbaus von Nachbarschaftszentren weitergeführt und erhalten gemäß des Ratsbeschlusses zur Haushaltssatzung 2025/2026 [DS 24-24845] künftig städtische Zuwendungen. Die Verwaltung setzt damit den Aufbau von Nachbarschaftszentren analog zur vorgeschlagenen Prioritätenliste [DS 22-19739-01] sukzessive um.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.11.2024 wurde im Zuge der Diskussion über den Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 die Notwendigkeit zur Förderung der benannten Quartiersprojekte deutlich hervorgehoben und ein Bezug zu den bereits bestehenden Trägerschaften hergestellt.
Grundlage des Aufbaus von Nachbarschaftszentren bilden die Ratsbeschlüsse „Bedarfsplan Nachbarschaftszentren“ [DS 18-08424] und „Nachbarschaftszentren in Braunschweig“ [DS 22-19319], welche u. a. vorgeben, dass sich auf „vorhandene Einrichtungen mit guten Entwicklungspotenzialen“ zu fokussieren ist bzw. „sich Nachbarschaftszentren durch Aufgaben- und Angebotserweiterung aus bestehenden Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit entwickeln“ sollen. Diese Vorgaben werden in beiden Fällen beachtet.
Die bestehenden Träger haben auf Basis einer ihnen jeweils zugegangenen Leistungsbeschreibung Konzepte zum Betrieb der Nachbarschaftszentren eingereicht und dabei ihr Interesse an der Trägerschaft bekundet. Nach positiver Bewertung der eingegangenen Konzepte durch die Verwaltung ist die Aufforderung zur Einreichung eines Zuwendungsantrages ergangen.
