Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25195

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Grundstücke im Bereich der Siedlung Pappelberg und einige Grundstücke in der Siedlung Laubenhof sind mit Antimon belastet. Die Belastungen sind auf antimonhaltige Stibiox-Schlacken zurückzuführen, die in der Vergangenheit meist von den umliegenden Grundstückseigentümern selbst zur Geländeauffüllung und Befestigung auf die Grundstücke verbracht wurden und auf Staubimmissionen der bis 1987 betriebenen Röstöfen der ehem. Fa. Stibiox.

 

Bereits Mitte der 90er Jahre hatte die Stadt die Antimonbelastungen auf den Grundstücken untersucht, einen eigenen Bewertungsmaßstab entwickelt und entsprechende Handlungs­empfehlungen herausgegeben.

 

Mit Inkrafttreten der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) im August 2023 wurde vom Bundesgesetzgeber ein rechtsverbindliches und bundesweit geltendes Wertesystem für den Schadstoff Antimon eingeführt. Für die im Bereich Pappel-berg/Laubenhof vorherrschende Wohnnutzung wurde nunmehr ein Prüfwert von 100 mg/kg festgelegt, der damit die vorher von der Verwaltung erarbeiteten Vorsorgewerte ablöst.

 

Die Verwaltung nimmt die Neubewertung zum Anlass, alle Grundstückseigentümer in einem Informationsschreiben zu unterrichten. Darüber erhalten sie auch die an dem neuen Prüfwert angepassten Handlungsempfehlungen zum Anbau von Nutzpflanzen. Damit sollen auch Neueigentümer die bislang noch nicht mit der Antimon-Problematik konfrontiert waren, für das Thema sensibilisiert werden.

 

2013 hatte die Verwaltung auf Beschluss des Rates den Eigentümern eine Überprüfung der Bodenbelastungen auf Kosten der Stadt angeboten. Von dem Angebot hatten einige Eigentümer keinen Gebrauch gemacht. Ihnen soll noch einmal das Angebot unterbreitet werden, ihr Grundstück von der Stadt untersuchen zu lassen. So soll sichergestellt werden, dass allen Eigentümern die Belastung des jeweiligen Grundstücks und die zugehörigen Handlungsempfehlungen bekannt sind und Gefahren durch Fehlverhalten gar nicht erst entstehen.

 

Die Handlungsempfehlungen sind als Anlage dieser Mitteilung beigefügt.  

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Anlagen

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