Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25004
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Umweltorganisationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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21.03.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den genannten Antragsstellenden werden folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 28.916,28 € gewährt:
1. NABU Landesverband Niedersachsen e.V. (NABU) – ÖNSA bis zu 11.816,28 €
(Mietzuschuss ÖNSA)
2. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. bis zu 9.000,00 €
(Pflege und Entwicklung von Erlebnisteichen am Grünen Zentrum von Hondelage)
3. Realschule Maschstraße bis zu 8.100,00 €
(Erwerb von Kanus zur Weiterführung des Nachhaltigkeitsprojekts).“
Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 (3)
Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 6 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen zuständig.
Hiervon ausgenommen sind gemäß Buchstabe f) der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € sowie die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen in Höhe der im Vorbericht zum Haushaltsplan bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten genannten Beträge an die entsprechenden Institutionen.
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß der „Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“)“ Zuschüsse für Vereine oder Initiativen gewähren, die sich für Belange des Gewässer-, Natur- oder Klimaschutzes sowie für Klimawandelanpassung in Braunschweig einsetzen.
Folgende Anträge, deren Antragssumme den Betrag von 5.000 € übersteigen und die nicht im Vorbericht zum Haushaltsplan 2025/2026 bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten aufgeführt sind, liegen aktuell vor:
1. NABU Landesverband Niedersachsen e.V. (NABU) – ÖNSA
Der NABU hat das Obergeschoss der städtischen Liegenschaft Madamenweg 91 angemietet, um dort die Ökologische NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA) als Betreuungseinrichtung für die Naturschutz- und naturnahen Gebiete in Braunschweig und Umgebung zu betreiben. Perspektivisch ist auch eine Anmietung des Erdgeschosses vorgesehen, um dort Veranstaltungen durchzuführen. Aufgrund von Baumaßnahmen kommt dies voraussichtlich erst ab dem Jahr 2026 in Betracht.
Die Jahresmiete 2025 inkl. der Nebenkosten für die Anmietung des Obergeschosses beträgt 20.816,28 €. Der NABU kann im Jahr 2025 einen Eigenanteil der Miete in Höhe von 9.000,00 € tragen und beantragt daher einen Mietzuschuss für das Jahr 2025 in Höhe von insgesamt 11.816,28 €.
Die Verwaltung empfiehlt die Gewährung des beantragten städtischen Zuschusses in Höhe von bis zu 11.816,28 €.
Es ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, mit dem NABU als Träger der ÖNSA das Gespräch zu suchen, um für die Folgejahre und insbesondere vor dem Hintergrund der perspektivisch beabsichtigten zusätzlichen Anmietung des Erdgeschosses der städtischen Liegenschaft Madamenweg 91 Möglichkeiten einer höheren Beteiligung an den Mietkosten auszuloten.
2. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) – Erlebnisteiche
Der Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) beantragt für die Pflege und Entwicklung der Erlebnisteiche am Grünen Zentrum von Hondelage mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 11.424,00 € einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.000,00 €.
Die Maßnahme ist Teil des Vereinsprojektes Landschaftswerte 2.0. Vor ca. 20 Jahren wurden zwei unterschiedlich tiefe Teiche auf einer städtischen Grünanlage angelegt. Sie haben sich zu naturnahen Gewässern entwickelt und dienen Amphibien wie Teichfröschen, Erdkröten und Teichmolchen und vielen Libellenarten als Lebensraum. Zudem werden sie regelmäßig von Kindern einer Schul-AG besucht, um den Wasserlebensraum zu erkunden. Im Laufe der letzten Jahre haben sich nach Aussage des Vereins so viele Holzpflanzen am Uferrand etabliert, dass sie den Teich sehr stark beschatten. Dies führt zum Erfordernis von weitergehenden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Nach der Aktion sollen die Teiche wieder erlebbarer werden und vor allem die Lebensraumqualität der Amphibien und Libellen verbessern.
Die Gehölzentfernung sowie die Entnahme und Entschlammung der Teiche ist nur mit großem Aufwand und Maschinen zu leisten. Das hierfür vorliegende Angebot in Höhe von 11.424,00 € wurde von der zuständigen Fachabteilung des Fachbereichs Umwelt geprüft und ist angemessen und vollständig förderfähig.
Der FUN kann für die Maßnahme Eigenmittel in Höhe von 2.424,00 € beitragen sowie rund 1.000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit der Vereinsmitglieder. Die verbleibende Restsumme in Höhe von 9.000,00 € wird als städtischer Zuschuss beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt, den hohen ehrenamtlichen Einsatz der Vereinsmitglieder bei der Maßnahme mit der Bewilligung des beantragten städtischen Zuschusses in Höhe von bis zu 9.000,00 € zu würdigen.
3. Realschule Maschstraße – Erwerb von Kanus
Die Realschule Maschstraße führt seit dem Jahr 2023 im Rahmen der Kanu-AG das Nachhaltigkeitsprojekt „Unsere Oker“ durch. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen fünf bis zehn nutzen die AG, um auf den Touren Müll aus der Oker zu sammeln. Neben der sportlichen Aktivität werden die Schülerinnen und Schüler für Umweltprobleme sensibilisiert. Um die AG weiterzuführen ist es notwendig, die ca. 30 Jahre alten Kanus auszutauschen. Für den Kauf von fünf Kanus sowie eines Transportanhängers mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 14.700,00 € beantragt die Schule einen städtischen Zuschuss in Höhe von 8.100,00 €. Die restliche Summe soll über Eigenmittel und zweckgebundene Spenden gedeckt werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Gewährung des beantragten städtischen Zuschusses in Höhe von bis zu 8.100,00 €.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Gewährung der Zuschüsse stehen im Jahr 2025 unter dem Vorbehalt der Freigabe des städtischen Haushalts im Teilhaushalt des Fachbereichs Umwelt zur Verfügung. Eine Bescheiderstellung sowie die Auszahlung der gewährten Zuschüsse erfolgt erst nach Haushaltsfreigabe.
