Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25026-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 211 vom 30.01.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird beauftragt, den Behindertenparkplatz neben der Feuerwehrzufahrt zum Sportbad Heidberg zu verbreitern, in dem man bspw. Den angrenzenden Parkplatz mit einbezieht. Auf die DIN 18040 für barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum wird hingewiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Beschluss des Stadtbezirksrats 211, den allgemeinen Behindertenstellplatz gemäß der DIN 18040 unter Einbeziehung des angrenzenden Stellplatzes zu markieren, wird gefolgt. Da eine Demarkierung von weißen Pflastersteinen nicht möglich ist, wird der Stellplatzbereich mittig mit dem zugehörigen Symbol als Behindertenstellplatz markiert und über die Beschilderung ausgewiesen. Die Stellplatzbreite beträgt sodann 4,60 m und bietet auch für breitere Fahrzeuge ausreichend Raum.

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