Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. wird vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 7.000,00 € für die Ausrichtung der 23. Internationalen Jugendbegegnung vom 5. Juni bis 10. Juni 2025 gewährt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Gemäß Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen im Einzelfall auf rechtzeitigen Antrag Zuwendungen gewährt werden, sofern ein Braunschweiger Sportverein / Sportverband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.

 

Der F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. beantragt für die Ausrichtung der 23. Internationalen Jugendbegegnung Pfingsten 2025 vom 5. Juni bis zum 10. Juni 2025 in Rautheim einen Zuschuss in Höhe von 7.000,00 €.

 

Die Veranstaltung wurde letztmalig im Jahr 2023 durchgeführt. Der Verein erwartet wieder weit über 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und deren Betreuer/-innen und Trainer/-innen aus dem In- und Ausland.

 

Die Gesamtausgaben für die Ausrichtung der Jugendbegegnung belaufen sich laut Verein auf ca. 46.000,00 €. Trotz Sponsorenakquise, dem Einsatz von ca. 150 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und dem Einbringen von Eigenmitteln des Vereins verbleibt laut Verein ein voraussichtlicher Fehlbetrag für die Ausrichtung der Veranstaltung in Höhe von 7.000,00 €, für den der F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. V. einen städtischen Zuschuss beantragt.

 

Da die Veranstaltung in der Vergangenheit dazu beigetragen hat, den Ruf Braunschweigs als Sportstadt im In- und Ausland zu festigen und darüber hinaus einen Beitrag zur bilateralen Verständigung zwischen den Jugendlichen verschiedener Länder leistet, schlägt die Verwaltung vor, dem Verein vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.000,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Ausrichtung der 23. Internationalen Jugendbegegnung im Jahr 2025 zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen zur Gewährung des vorgeschlagenen Zuschusses zur Verfügung.
 

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