Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25022-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne vom 12.01.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Im Rahmen des Konzessionsvertrages mit der KOM|DIA (BS|ENERGY) ist der Einsatz von Ladeeinrichtungen an den Masten der öffentlichen Beleuchtung (Laternenladen) nicht vorgesehen.

 

Außerhalb der Ladesäulenkonzession erprobt die Stadtverwaltung gemeinsam mit ubitricity (shell group) seit Juli 2024 in einem Pilotprojekt das Laternenladen. Insgesamt wird elektrisch betriebenen Fahrzeugen an 17 ausgewählten Beleuchtungsmasten im Stadtgebiet das Laden mit bis zu 3,7 kW ermöglicht. Die Ladezeit kann bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit kleiner Batteriekapazität wenige Stunden und bei Fahrzeugen mit großer Batteriekapazität bis zu einem Tag betragen.

 

Zu 2.:

Die Nutzung der Straßenlaterne als Ladepunkt wird durch die Verwaltung genehmigt. Dabei müssen verkehrsplanerische, städtebauliche und technische Voraussetzungen erfüllt sein (z. B. öffentlicher Laternenmast, Gewährleistung Verkehrssicherheit). Insbesondere die vorhandene Leitungsinfrastruktur und -kapazität müssen am Standort vorhanden sein. Jeder Ladevorgang des Nutzenden wird wie üblich direkt mit dem Ladepunktbetreiber (CPO) abgerechnet. Privat sind solche Ladepunkte nicht zu mieten.

 

Zu 3.:

Im westlichen Ringgebiet wurden insgesamt fünf solcher Ladepunkte an folgenden Standorten errichtet.

 Broitzemer Straße 252

 Broitzemer Straße 254

 Helmholtzstraße 2

 Helmholtzstraße 4

 Juliusstraße 1D

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