Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25064-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grenzwerte für die Einordnung einer "unproblematischen" Geschwindigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gerstenberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
11.03.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Die LINKE./DIE PARTEI/BIBS vom 16. Januar 2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Eine gesetzliche Vorgabe für die Einordnung von Grenzwerten besteht nicht. Die Verwaltung bewertet einzelfallbezogen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten sowie der ermittelten Messergebnisse.
Zu 2.: Ja. Das Umfeld wie etwa umliegende Schulen und/oder Kindergärten sind insbesondere für weitergehende Maßnahmen der Verkehrsüberwachung (z. B. mobile Geschwindigkeitskontrollen mit Messfahrzeugen) im Rahmen der Verkehrssicherheit von Bedeutung.
