Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25229
Grunddaten
- Betreff:
-
123. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feldstraße" Stadtgebiet zwischen Feldstraße, Kleine Mittelriede und Schölke Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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11.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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14.03.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Anlass
Die 123. Flächennutzungsplan-Änderung "Feldstraße“ wurde am 23.09.2020 im Amtsblatt der Stadt Braunschweig veröffentlicht und erlangte damit Rechtskraft.
Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan AP 23 „Feldstraße-Süd, 1. Bauabschnitt“ beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg wurde der Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensmangels in der Veröffentlichungsbekanntmachung für unwirksam erklärt (s. a. DS 24-22807). Zur Heilung des Mangels ist im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB das Aufstellungsverfahren ab dem Verfahrensstand des Mangels wieder aufzunehmen, in diesem Fall mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und anschließend der erneuten Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Es besteht die Möglichkeit, dass der für die Unwirksamkeit des Bebauungsplans "Feldstraße-Süd, 1. Bauabschnitt", AP 23, verantwortliche Verfahrensmangel auch für die parallel durchgeführte 123. Änderung des Flächennutzungsplanes zutreffen könnte. Daher wird aus Gründen der Rechtssicherheit dieses FNP-Änderungsverfahren parallel wieder aufgenommen und erneut zum Änderungsbeschluss gebracht.
Planungsziel
Ziel der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes ist unverändert die Entwicklung eines neuen Wohnstandortes im Stadtbezirk „Westliches Ringgebiet“.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Im Rahmen der Überprüfung der Planungsunterlagen des Bauleitplanverfahrens wurden die gutachterlichen Grundlagenuntersuchungen gesichtet und soweit erforderlich aktualisiert:
- Eine erneute Verkehrszählung zeigt im Ergebnis keine nennenswerten Veränderungen der bisherigen Verkehrszahlen. Daher ist auch eine Überarbeitung des Schallgutachtens nicht erforderlich.
- Bei dem für das Areal wichtigen Thema Entwässerung und Hochwasserschutz wurden erneute Berechnungen mit den aktuellsten Niederschlagsdaten erstellt. Im Ergebnis wurde hier keine Verschlechterung gegenüber den ursprünglichen Plangrundlagen festgestellt.
- In Folge der Bodensanierung 2018 und der über den Lauf des Normenkontrollverfahrens entstandenen Brache hat sich der Biotoptypenzustand im Bereich der ehemaligen Spielfeldflächen deutlich geändert. So ist mittlerweile u. a. ein geschütztes Trockenrasenbiotop entstanden. Hier ergibt sich das Erfordernis, einen Biotopersatz durch die Bereitstellung von geeigneten Flächen im Rahmen des parallelen Bebauungsplans zur Herstellung eines neuen Magerstandortes zu schaffen. Hier können gleichzeitig auch zusätzlich notwendige Ersatzmaßnahmen zur Umsiedlung geschützter Tierarten durchgeführt werden.
Die Aktualisierungen haben nicht zu Änderungen der Planung geführt.
Der Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplans bleibt unverändert.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, und sonstiger Stellen
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.09.2016 von der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 04.10.2016 zur Äußerung aufgefordert. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Planänderung beigefügt hätten, wurden nicht vorgebracht.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Erste Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB
Als wesentliche Ergebnisse im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen der ersten
Öffentlichkeitsbeteiligung im Januar 2020 sind Befürchtungen vorgebracht worden,
- dass die Straße Kälberwiese und die östlich anschließenden Knotenpunkte den zu erwartenden Zusatzverkehr nicht bewältigen werden,
- dass eine zu geringe Festlegung an Stellplatzzahlen zu Parksuchverkehr führen kann,
- dass unzumutbare Lärmbelastungen durch den Zusatzverkehr für die Anwohnerschaft entstehen und
- dass durch die zusätzliche Versiegelung die Hochwasserproblematik im Bereich der Kälberwiese verschärft wird.
Die Befürchtungen waren auch Gegenstand der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan. Das OVG hat in seiner Urteilsbegründung bereits im Hinblick auf eine Nachbesserung der Planung zum Ausdruck gebracht, dass es die vorgenannten Themenfelder als nicht zu beanstanden einstuft.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird im ergänzenden Verfahren
vollumfänglich wiederholt. Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten Durchführung dieses
Beteiligungsschrittes eingegangen waren, werden in das Verfahren wieder aufgenommen
und erneut dem Rat der Stadt Braunschweig zum Satzungsbeschluss mit einer Stellungnahme
der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feldstraße“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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991,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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741,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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83,3 kB
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