Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25008-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Fußgängerbrücke in Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
05.03.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 23.01.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Stadt Braunschweig wird gebeten, die Erneuerung sowie dauerhafte Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der Fußgängerbrücke über den Beberbach mittels eines abschließenden Gestattungsvertrages mit dem Realverband Waggum zu übernehmen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Braunschweig sieht keine Grundlage für die Übernahme der Fußgängerbrücke über den Beberbach. Bereits 2020 wurde festgestellt, dass die Brücke sowie die Wegeanschlüsse nicht im Eigentum der Stadt stehen, sondern im Eigentum der Feldmarksinteressentschaft Waggum (FI) liegen. Daher liegt die Verantwortung für die Unterhaltung und Erneuerung nicht bei der Stadt.
Der Wunsch, die betreffende Brücke in das Eigentum und die Unterhaltungspflicht der Stadt zu übertragen, wurde bereits in der Vergangenheit diskutiert. Ein Ortstermin mit Vertretern des Stadtbezirksrats 112, der FI Waggum, dem FUN Hondelage und der Verwaltung fand am 15.06.2020 statt, um diese Thematik zu erörtern. In der Drucksache 19-11487-01 wurde daraufhin die Übernahme des Brückenbauwerks durch die Stadt ausgeschlossen. Diese Entscheidung gilt unverändert fort.
Das Brückenbauwerk ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand, und ein Neubau wäre mit erheblichen Kosten verbunden. In unmittelbarer Nähe existieren zwei alternative, gut ausgebaute Querungen über den Beberbach, sodass eine weitere Querungsmöglichkeit nicht erforderlich ist.
Zusätzlich zu diesen Faktoren beruht die Entscheidung der Stadt auf folgenden Gründen:
- Die Zuwegung zur Brücke führt über nichtstädtische Grundstücke.
- Das Bauwerk entspricht nicht den konstruktiven Planungsvorschriften für Ingenieurbauwerke.
- Der schlechte Bauwerkszustand erfordert eine kostenintensive Sanierung oder eventuell sogar einen Neubau.
Angesichts dieser Gegebenheiten sowie der sehr begrenzten Haushaltsmittel sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, das Bauwerk zu übernehmen. Die finanziellen und infrastrukturellen Prioritäten liegen bei städtischen Liegenschaften und verkehrlich relevanten Maßnahmen.
