Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25273

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) von 2011 hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung zu fördern und zu erleichtern sowie Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.

 

Zur Zielerreichung hat gem. § 15 Abs. 1 NGG jede Dienststelle mit mehr als 50 Bediensteten turnusgemäß alle drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Als Grundlage dienen eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Im Gleichstellungsplan sind Unterrepräsentanzen der Geschlechter (vorhanden, wenn der Anteil eines Geschlechts unter 45 v. H. liegt) zu identifizieren, Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter und zum Abbau von Unterrepräsentanzen zu benennen sowie Fortschritte, die hierbei sowie bei der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit erzielt werden, aufzuzeigen.

 

Der Gesamtpersonalrat der Stadt Braunschweig wurde gem. § 67 Abs. 1 Nr. 5 NPersVG beteiligt und hat dem Gleichstellungsplan zugestimmt. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde ebenfalls beteiligt.

 

Der Gleichstellungsplan für die Jahre 2024 bis 2026 (Anlage) wird hiermit mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.


 

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Anlagen

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