Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25115
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bericht „Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz“ stellt die Entwicklungen in den Aufgabenfeldern der Abteilungen „Allgemeine Erziehungshilfe“ (51.1) und „Eingliederungshilfe und Fachdienste“ (51.2) des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie dar.
In der Abteilung „Allgemeine Erziehungshilfe“ werden die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes in fünf sozialräumlich orientierten Teams geleistet und die Betreuung von Pflegekindern in ihren Pflegefamilien wahrgenommen.
Die Abteilung „Eingliederungshilfe und Fachdienste“ übernimmt die Tätigkeiten der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII und SGB IX und für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Darüber hinaus werden neben den präventiven Aufgaben der Frühen Hilfen, die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren, sowie die stationären Betreuungsleistungen im Kinder- und Jugendschutzhaus und der Integrationshilfe erbracht.
In diesem Bericht werden neben bundesweiten Entwicklungen auf Datenbasis des statistischen Bundesamtes, Ergebnisse aus dem „Interkommunalen Vergleichsring mittlerer Großstädte zum Bereich Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Schutzmaßnahmen“ (IKO) der KGST[1] für das Jahr 2023, sowie die Braunschweiger Fallzahlen aus dem Jahr 2023 betrachtet.
- Gesellschaftliche Situation
Der soziale und demografische Wandel, die Folgen der Zuwanderung, die Situation von Familien unter den Voraussetzungen der jeweiligen Konstellationen – kurz: der soziale Kontext, in dem junge Menschen aufwachsen, konturiert die Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen, will man die Dynamik der Kinder- und Jugendhilfe sachgerecht verstehen. Die Rahmenbedingungen können als externe Einflussgrößen gedeutet werden, die zumeist von der Kinder- und Jugendhilfe gar nicht bis wenig beeinflusst werden können.[2]
Als eine dieser Rahmenbedingungen zeigen sich nach Ende der Corona-Pandemie (2000-2022) auch in 2023 noch entsprechende Auswirkungen (Ergebnisse der dritten Befragungswelle der UKE COPSY-Studie[3] zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen):
„Insgesamt zeigen Kinder und Jugendliche präpandemisch (2002–2018) eine konstant hohe gesundheitsbezogene Lebensqualität und eine hohe allgemeine Lebenszufriedenheit, die sich mit Beginn der COVID-19-Pandemie 2020 zunächst verschlechterte. 2 Jahre später zeigen sich Verbesserungen, die jedoch noch nicht das Ausgangsniveau erreichen. Psychische Auffälligkeiten, ängstliche und depressive Symptome nahmen mit Pandemiebeginn um bis zu 12 Prozentpunkte zu und zeigen auch 2 Jahre nach Pandemiebeginn noch höhere Werte als präpandemische Studien."[4]
Die Ergebnisse der fünften Befragungswelle (drittes Jahr nach der Corona-Pandemie) ergaben folglich, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen weiterhin belastet ist und drei von zehn jungen Menschen über eine geringe Lebensqualität (zwei von zehn waren es vor der Corona-Krise) verfügen. Psychische Belastungen (z. B. Ängste und psychische Auffälligkeiten) sind zwar geringer als in der ersten und zweiten Lockdownphase, jedoch höher als vor der Pandemie. Neben den Auswirkungen der Pandemie fühlen sich die Kinder und Jugendlichen zusätzlich durch neue Krisen wie die Energiekrise, den Krieg in der Ukraine sowie den Klimawandel belastet.
Besonders hervorzuheben ist, dass Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen überdurchschnittlich stärker betroffen sind - ein Ergebnis, das für alle fünf Befragungswellen zutrifft. Zur Risikogruppe zählen daher Kinder und Jugendliche, deren Eltern stark belastet sind, eine geringere Bildung haben, beengt wohnen und/oder einen Migrationshintergrund aufweisen.[5]
- Entwicklung der Arbeitsfelder und Leistungsangebote
2.1 Unbegleitete minderjährige Geflüchtete/Ausländer (kurz: umA)
Neben der jugendhilflichen Versorgung der Braunschweiger Kinder und Jugendlichen durch die Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe nimmt die Abteilung „Eingliederungshilfe und Fachdienste“ die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sowie die jugendhilfliche Versorgung an den zentralen Standorten wahr.
Entsprechend dem Bundestrend ist die Fallzahlentwicklung seit Herbst 2022 in diesem Aufgabenbereich wieder deutlich angestiegen und hat zwischenzeitlich das Niveau von 2015 überschritten. So erreichten im Jahr 2023 insgesamt 208 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Braunschweig.
Ein Anstieg der umA durch den Ukraine Konflikt konnte bislang nicht verzeichnet werden.
Um die vorläufige Inobhutnahme sowie die stationäre Versorgung in Anschlussmaßnahmen sicherzustellen, wurden im April 2023 zusätzliche 16 stationäre Plätze gemäß § 13 SGB VIII in Kooperation mit einem Bildungsträger geschaffen. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist der Spracherwerb und die Integration in Ausbildung oder den ersten Arbeitsmarkt. Aufnahme finden männliche unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren, die zudem einen notwendigen Verselbständigungs-/Reifegrad für diese Form der Unterbringung haben müssen. Neben der Betreuung durch den Bildungsträger findet in der Unterkunft eine pädagogische Randbetreuung für individuelle Fragen statt.
Da die Zugangszahlen bis in den Herbst 2023 ungebrochen hoch blieben und das städtische Kinder- und Jugendschutzhaus teilweise sehr stark belegt war, wurde zudem kurzfristig eine Etage in einem Hotel für die vorläufige Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII ertüchtigt. Auch hier können männliche unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufgenommen werden. Der Dienstbetrieb wurde zunächst durch (freiwillig) „abgeordnete“ eigene Beschäftigte des Fachbereichs 51 sichergestellt.
Im Westen der Stadt konnte darüber hinaus eine weitere Gruppe für unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit 10 Plätzen gemäß § 34 SGB VIII eröffnet werden, die von einem freien Träger der Jugendhilfe betrieben wird.
Bei den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die nicht in das übergeordnete Verteilverfahren einmünden, sondern Braunschweig per Quotierung zugewiesen werden und daher in den Hilfeangeboten in Braunschweig verbleiben, ist die generelle Zielsetzung die Erlangung eines angemessenen Sprachniveaus, um einen Schulabschluss zu erwerben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Weiterführende Erziehungshilfen unterstützen den Integrationsprozess bis zum Beginn einer Ausbildung und der Verselbstständigung in eigenem Wohnraum.
2.2 Eingliederungshilfe
In der Stelle „Eingliederungshilfe“ werden Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII und SGB IX für Familien mit Kindern mit Behinderungen erbracht. Dabei sind die sozialpädagogischen Fachkräfte in beiden Sachgebieten auch für alle anderen Belange des Familiensystems zuständig und stellen zudem den Kinderschutz sicher.
Braunschweig vereint damit bereits seit dem Jahr 2021 die Zuständigkeit für Kinder mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des Jugendamts. Im Zuge der aktuellen Reformüberlegungen zur Umsetzung der sogenannten großen Lösung ist Braunschweig damit auch bundesweit beachteter Leuchtturm.
Dennoch bleiben - mehr als 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention - auch für Braunschweig vielfältige Herausforderungen bei der Umsetzung von Inklusion in Niedersachsen. So wird beispielsweise das Wunsch- und Wahlrecht für den Beschulungsort von Eltern beeinträchtigter Kinder aus beiden Rechtskreisen vermehrt eingefordert. Da die personelle und sächliche Ausstattung an Regelschulen oft nicht zufriedenstellend ist, werden in der Folge Unterstützungsleistungen durch die Eingliederungshilfe erforderlich. Während die Fallzahlen der Schulbegleitungen gemäß § 35a SGB VIII durch alternative Hilfen wie Schulcoachings auf dem Niveau der letzten Jahre gehalten werden konnten, sind die Bedarfe im Bereich der Teilleistungsstörungen Legasthenie und Dyskalkulie immens angestiegen. Ursächlich hierfür ist die häufig zu geringe Ausstattung der Grund- und weiterführenden Schulen mit qualifiziertem Personal für den Förderunterricht.
In den stationären Hilfen gemäß § 35a SGB VIII kommt es immer häufiger dazu, dass zu den vereinbarten Entgelten flankierende Hilfen gewährt werden müssen, um die Kinder und Jugendlichen in den stationären Einrichtungen langfristig betreuen zu können. Auch die langfristige Vermittlung in stationäre Hilfen aus einer Inobhutnahme, gestaltet sich zunehmend schwierig.
Durch den deutlichen Anstieg des Fallaufkommens im Bereich der Entwicklungsverzögerungen bei Kindern im Alter von 0-6 Jahren seit der Corona Pandemie und der damit einhergehenden angespannten Versorgungslage bei Leistungen der Frühförderung und Integrationsplätzen in den Kitas wurden die freien Träger in einer außerordentlichen Sitzung auf den Bedarf aufmerksam gemacht. In der Folge konnte mit einem weiteren Träger eine Vereinbarung über die Leistung der Frühförderung geschlossen werden. Weiterhin ist durch die Erweiterung einer Gruppe der heilpädagogischen Kindertagesstätte in der Lebenshilfe das Angebot um 12 Plätze ausgebaut worden.
Die kurze Darstellung zeigt bereits, dass die Umsetzung einer inklusiven Lösung weit mehr als eine bloße Zuständigkeitsübertragung umfasst. Es handelt sich vielmehr um eine komplexe Systemveränderung mit großen Auswirkungen auf die Aufbauorganisation (Strukturen), die Ablauforganisation (Prozesse) und die Kultur (Menschen) der Kinder- und Jugendhilfe. Unter anderem auch aus diesem Grunde ist seit 1. Mai 2024 gemäß § 10b Abs.2 SGB VIII eine Verfahrenslotsin in Braunschweig eingesetzt, um vorrangig die strukturellen Aufgaben der internen Unterstützung für den örtlichen Träger und der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe zu begleiten.
2.3 Kinder- und Jugendschutzhaus
Die Zahl der Inobhutnahmen bleibt bundesweit, aber auch in Braunschweig hoch. Die Nachfrage nach Inobhutnahmeplätzen in Verbindung mit einer deutlich gestiegenen Verweildauer, führt allerdings sehr häufig zu Schwierigkeiten, da die Verlegung der Kinder und Jugendlichen immer schwieriger wird.
So lag die durchschnittliche Verweildauer von 2019 bis 2022 bei 20 - 25 Tagen/Inobhut-nahme. Für 2023 ist sie bereits auf 45 Tage angestiegen. Einzelne Kinder und Jugendliche verbleiben länger als 200 Kalendertage in Obhut. Während im Jahr 2019 noch insgesamt 116 Kinder und Jugendliche Schutz in Ölper finden konnten, ist die Zahl in 2023 aufgrund der langen Verweildauer auf 97 Kinder und Jugendliche gesunken.
Das Kinder- und Jugendschutzhaus in Ölper hält regulär für 10 Kinder und Jugendliche stationäre Inobhutnahmeplätze vor. Darüber hinaus können über Nacht 2 Notplätze in Anspruch genommen werden, die gemäß der Betriebserlaubnis durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am Folgetag jedoch verlegt werden müssen. Generell besteht eine Betriebserlaubnis für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.
Darüber hinaus handelt es sich bei den Betreuten des Kinder- und Jugendschutzhauses um Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten, was eine Vermittlung in eine dauerhafte stationäre Maßnahme zusätzlich erschwert und die Betreuungskonstellation im Kinder- und Jugendschutzhaus oftmals auch sehr herausfordernd gestaltet. Die Durchmischung verschiedener Alterskonstellationen einhergehend mit besonders herausforderndem Verhalten war letztlich auch aus fachlich-konzeptionellen Gründen nicht weiter vertretbar. Aus diesem Grund wurde eine Außenstelle mit zusätzlichen Plätzen für Kinder im Alter von 6-12 Jahren in der Außenstelle Hebbelstraße im Jahresverlauf 2024 eröffnet. Die Stadt Braunschweig wird den Betrieb für diese Außenstelle in eigener Trägerschaft sicherstellen, da sich (im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens) leider kein freier Träger der Jugendhilfe für die Durchführung dieses Leistungsangebots gefunden hatte.
2.4 Jugendhilfe im Strafverfahren (früher: Jugendgerichtshilfe)
Landesweit, und leider auch in Braunschweig ist ein Anstieg der Qualität und Quantität im Bereich der Kinder- und Jugenddelinquenz zu verzeichnen - trotz verbesserter und noch engerer Zusammenarbeit mit dem ASD und der EGH sowie dem Ausbau der ambulanten Angebote. Laut Kriminalstatistik für die Stadt Braunschweig 2023 hat die Zahl der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen ihren Höchststand seit 2014 erreicht. Auffallend ist dabei der Anstieg bei den Kindern und die Zunahme von Rohheitsdelikten (Körperverletzungen, Raub u.a.). Mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen im Bereich der JuHiS ist auf Grund der strafrechtlich in Erscheinung tretenden Kinder zu rechnen.
Um auf diese negative gesellschaftliche Entwicklung zu reagieren, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht und der Jugendhilfe im Strafverfahren zu intensivieren, wurde im Juni 2023 die Kooperationsvereinbarung für das „Haus des Jugendrechts“ von allen Beteiligten unterzeichnet. Ziel ist die Intensivierung der Arbeit mit den dort geführten jungen Menschen, insbesondere Intensiv- und Schwellentätern sowie den jungen Menschen, die Tendenzen zeigen, sich dorthin zu entwickeln.
Die Umbenennung der Jugendgerichtshilfe in Jugendhilfe im Strafverfahren resultierte aus einer Gesetzesänderung, die bereits während der Corona-Pandemie in Kraft trat. Die erforderliche Beschreibung der zukünftig notwendigen Arbeitsprozesse in Verbindung mit einer Personalbemessung und einer Restrukturierung des Arbeitsbereichs führte dazu, dass sich das Strafverfahren für junge Menschen erst im zurückliegenden Jahr wieder dem „Normalbetrieb“ näherte. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die gesetzlichen Vorgaben aber nunmehr weitestgehend umgesetzt.
Die Arbeit der JuHiS nach Umsetzung der Gesetzänderung umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Unterbreiten eines allgemeinen Beratungsangebots bei vorliegendem Jugendamtsbericht der Polizei.
- Persönliches Gespräch mit dem Klienten, sowie eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung (zwingend erforderlich).
- Prüfung, ob eine Weiterführung des strafrechtlichen Verfahrens entbehrlich ist inkl. Äußerung zur Eignung einer Diversion (Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten).
- Prüfung, ob Jugendhilfemaßnahmen in Betracht kommen.
- Kooperation mit dem Allgemeinen Sozial Dienst und der Eingliederungshilfe.
- Bei Diversionsakten, im Gegensatz zur vorherigen Vorgehensweise, zusätzlich Einladung zum Gespräch sowie Vermittlung und Durchführung der Weisungen.
- Gesetzliche Verpflichtung an dem Hauptverhandlungstermin teilzunehmen.
- Gemeinsame Übergabegespräche mit den Klienten an die Bewährungshilfe (AJSD) und Fachkräfte der ambulanten sozialpädagogischen Angebote.
- Durchführung von Hausbesuchen (Sicherstellung des Kinderschutzes durch ggf. Hinzuziehen des ASD`s und Prüfung der Erziehungsfähigkeit).
- Ausbau der ambulanten Angebote inklusive der Möglichkeit, diese vor Urteil durch das Jugendgericht nutzen zu können.
2.5 Frühe Hilfen
Das Jahr 2023 war insbesondere davon geprägt, alle Projekte der Frühen Hilfen wieder vollumfänglich zu reaktivieren, da durch die Pandemie viele Angebote in Präsenz zurückgefahren worden waren. Inzwischen werden alle Angebote wieder im vollen Umfang wahrgenommen. Der Babybesuchsdienst wurde ab 1. Januar 2023 ebenfalls wieder in Präsenz durchgeführt und es konnte eine vergleichbare Quote von 80% der Vorjahre erreicht werden.
Die durch das Projekt „Aufholen nach Corona“ geförderten Sozialraumaktivitäten „Frühe Hilfen on Tour“ konnten in 2023 an insgesamt sieben Standorten verstetigt werden. Die Frühen Hilfen der Stadt Braunschweig sind monatlich hierfür mit einer Hebamme und einer Sozialarbeiterin in Familienzentren oder Kindertagesstätten vor Ort. Fragen rund um die Pflege und Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern, Themen zur Erziehung, Kinderbetreuung und individuelle Anliegen können hier besprochen werden. Eine Ausweitung ist in Kooperation mit der Abteilung Migrationsfragen und Integration des Fachbereichs Soziales und Gesundheit an allen Standorten zur Flüchtlingsunterbringung geplant.
Das 6. Kinderschutzzentrum in Niedersachsen ist für die Stadt Braunschweig als „Braunschweiger Netzwerk Kinderschutz“ geplant und wurde in einem gemeinsamen Prozess mit freien Trägern der Jugendhilfe inhaltlich konzipiert. Die drei Bausteine Information, Beratung institutioneller Schutzkonzepte und Netzwerkarbeit stellen eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Angeboten rund um den Kinderschutz dar und werden in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Braunschweig e.V. umgesetzt.
3. Erziehungshilfen und familiäre Unterstützungsangebote
Die Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27ff. SGB VIII (HzE) sind das zentrale Interventions- und Hilfeangebot der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bieten jungen Menschen und deren Familien Unterstützung bei der Erziehung, sollten Personensorgeberechtigte aus individuellen, familiären oder lebenslagenbezogenen Gründen ein Kind nicht so erziehen können, wie es dem Wohl des Kindes angemessen wäre. Darüber hinaus können auch Familiengerichte entsprechende Leistungen anordnen, wenn das aus ihrer Sicht zur Abwendung einer Gefährdung des Kindes erforderlich ist.
Das differenzierte und flexible Instrumentarium sozialpädagogischer Handlungsformen, das den Mitarbeitenden der beiden Abteilungen zur Verfügung steht, verfügt über (kurzzeitige) familienunterstützende bzw. -ergänzende Hilfen, ermöglicht aber auch langfristige Unterbringungen außerhalb der eigenen Familie.
Die ambulanten Hilfeformen reichen von der Erziehungsberatung über familienorientierte oder individuelle Unterstützungsangebote bis hin zur intensiven Einzelbetreuung. Zu den Hilfen zur Erziehung gehören im Kern auch die längerfristigen stationären Unterbringungen außerhalb der Herkunftsfamilie. Entsprechende Hilfen können auch junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII erhalten. Ambulante Hilfen, die darauf abzielen, das bestehende Familiensystem zu stärken, werden deutlich häufiger genutzt als Unterbringungen in Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen.
Den Hauptgrund für die Hilfegewährung betrachtend, werden Erziehungsberatungen und ambulante Hilfen hauptsächlich aufgrund von familiären Problemlagen gewährt. Demgegenüber spielt für die Gewährung stationärer Hilfen die unzureichende Förderung/Betreu-ung/Versorgung des jungen Menschen die größte Rolle. Es zeigt sich ein Trend zu länger andauernden Hilfen.
Neben diesen fachlichen Entwicklungen, wird die Jugendhilfe aktuell erheblich durch die Fachkräftemangelsituation belastet. Durch erhöhte Fluktuation und Arbeitsplatzwechsel erhöhen sich auch die Belastungen für die Teams, z.B. durch verstärkte und häufigere Einarbeitungserfordernisse.
Da dieses Phänomen mittlerweile alle Bereiche der Jugendhilfe betrifft, leidet als Folge auch die Betreuungskontinuität und Qualität in stationären Einrichtungen darunter. Vielfach können sowohl dringend notwendige stationäre Betreuungsplätze als auch im Krisenbereich der Inobhutnahme nicht mehr ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Daraus resultierend verschärfen sich Notlagen in Familien und junge Menschen verbringen biografisch schädliche Zeiten in perspektivlosen „Warteschleifen“ sowie in fachlich unzureichenden Situationen.
Da der Fachbereich über einen gut aufgestellten Pflegekinderdienst, kreative Mitarbeitende im ASD und das Kinder- und Jugendschutzhaus verfügt, ist es erfreulicherweise trotz alledem noch nicht zu der Situation gekommen, dass Mitarbeitende Kinder im eigenen häuslichen Rahmen oder in Hotelzimmern notfallmäßig aufgrund eine Unterbringungsmangelsituation betreuen mussten. Letztendlich kann dieser „Worst-Case“ bei einer Weiterentwicklung dieses Trends allerdings nicht ausgeschlossen werden (entsprechende Notfallpläne wurden daher aufgestellt).
3.1 Fallzahlenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung
Insgesamt zeigt sich für Braunschweig mit Blick auf die gesamten Fallzahlen seit 2019 (mit Ausnahme von 2021/2022), ein rückläufiger Trend, wobei dieser Rückgang nur für den stationären Bereich zu beobachten ist, während die Inanspruchnahme bei den ambulanten Hilfen konstant ausfällt.[6]
Ende 2023 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Daten des Berichtsjahres 2022 zu den Hilfen zur Erziehung. Demnach zählten die Jugendämter bundesweit 1.168.716 junge Menschen unter 27 Jahren, die selbst bzw. deren Eltern 2022 eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen haben. Das sind knapp 4 % mehr als im Jahr 2021 und absolut betrachtet ein neuer Höchststand. Dieser Anstieg geht vor allem auf eine deutliche Zunahme in der Erziehungsberatung zurück, während sich die Anzahl der jungen Menschen im ambulanten und stationären Leistungsbereich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hat.
„Betrachtet man die Entwicklung der erzieherischen Hilfen ab 2010, so hat sich das Fallzahlenvolumen zwischen 2010 und 2022 um insgesamt rund 14 % erhöht. In diesem Zeitraum sind die Fallzahlen zunächst kontinuierlich bis 2019 gewachsen; im Jahr 2018 wurde sogar die Millionengrenze überschritten. Im Jahr 2020 – dem ersten Jahr der Coronapandemie – ging die Anzahl der erzieherischen Hilfen erstmals seit Beginn der Erfassung zurück. Mit einem nur leichten weiteren Rückgang blieben die Hilfezahlen 2021 nahezu konstant gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 sind die Hilfen nun wieder deutlich gestiegen (vgl. Abb. 1). Das Plus von 3,4 % ist bislang der stärkste jährliche Anstieg im gesamten betrachteten Zeitraum. Die Höchststände der Jahre 2018 und 2019 wurden allerdings nicht erreicht“. [7]
Die folgende Abbildung zeigt diesen Trend:

Die allgemeine Entwicklung der Hilfen zur Erziehung wird innerhalb des IKO-Vergleichsrings ebenfalls als leicht steigend beschrieben. Die durchschnittliche Inanspruchnahme hat sich für 2023 gegenüber 2022 von 363 auf 374 Hilfen pro 10.000 der unter 21-Jährigen erhöht. Hierbei weisen bei einem Mittelwert von 374 Inanspruchnahmepunkten zwei Kommunen deutlich höhere Werte auf; Braunschweig und zwei andere Kommunen die niedrigsten (<300). Insgesamt liegen die Inanspruchnahmequoten von sieben Kommunen unterhalb des Mittelwerts des Vergleichsrings und von sechs darüber.[8]
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In den beiden Leistungssegmenten der ambulanten und stationären Hilfen zeichnen sich unterschiedliche Entwicklungen ab: Im ambulanten Bereich ist die Inanspruchnahme in fast der Hälfte der Kommunen gestiegen (sechs). In Braunschweig und einer weiteren Kommune ist sie konstant geblieben. In vier Kommunen ist die Inanspruchnahme rückläufig. Im stationären Bereich zeichnet sich bei sechs Kommunen ein Rückgang der Inanspruchnahme ab. In vier Kommunen ist die Inanspruchnahme im stationären Bereich gestiegen.[9]
Die folgende Abbildung verdeutlicht die in Anspruch genommenen andauernden und beendeten Hilfen, bezogen auf jeweils 10.000 der unter 21-jährigen[10] in Braunschweig (Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Vergleichskommunen kann auf der X-Achse jeweils nur die Stadt Braunschweig aufgeführt werden):
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Abb.: Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zu Erziehung 2023[11]
„Mit einer Inanspruchnahme von 285 Punkten liegt Braunschweig deutlich unter dem Durchschnittswert des IKO-VR (374). Das ist der zweitniedrigste Wert im IKO-Vergleich“,
kommentieren Dr. Pothmann und A. Tabel die Werte des Jahres 2023.[12]
Zu beobachten ist bei den Braunschweiger Hilfen zur Erziehung im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 eine geringfügige Absenkung (- 3,56 % bezogen auf alle Hilfeformen). Ambulante, teilstationäre und stationäre HZE Maßnahmen sowie die Pflegeverhältnisse sind leicht rückläufig, ebenso die Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII, mit Ausnahme des teilstationären Bereichs (+ 50 % mit 2 Fällen).
Innerhalb des ambulanten Segmentes ist allerdings eine leichte Steigerung bei den familienorientierten Hilfen (§ 31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe) zu verzeichnen (+ 1,63 %). Die einzelfallbezogenen Hilfen (§§ 30/35 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft/Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) haben sich hingegen leicht abgesenkt.
Dieser Trend bildet sich auch im IKO-Vergleichsring ab: Die Inanspruchnahme ist bei den familienorientierten Hilfen gestiegen, bei den gruppenorientierten Hilfen hingegen gesunken. Die Inanspruchnahmequoten bei den einzelfallorientierten und teilstationären Hilfen haben sich kaum verändert.[13]
3.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die Inanspruchnahme bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung hat sich gegenüber dem Jahr 2022 geringfügig erhöht, wie die folgende Grafik zeigt:



Abb.: Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen[14]
Die Entwicklung in den verschiedenen Hilfeformen verläuft hingegen unterschiedlich. Erkennbar ist ein Rückgang bei den Erziehungsbeistandschaften (- 9 Hilfen 2022/2023) und den intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuungen (- 2 Hilfen 2022/2023). Im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen ist im Gegensatz den Jahren vor 2021 nun ein deutlicher Zugang zu beobachten (+17 Hilfen im Vergleich zum Jahr 2021 und + 3 Hilfen zu 2023).
Wie im Bericht zum Kinderschutz und der Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2020/2021 bereits prognostiziert, ist der Bedarf an familienorientierten ambulanten Hilfen gestiegen. Gesellschaftliche Belastungen und deren Auswirkungen auf Familien und Alleinerziehende zeigten Wirkung und ließen Bedarfe ansteigen.
3.3 Teilstationäre Hilfen
Das teilstationäre Angebot der Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII soll den betreuten jungen Menschen in seiner Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützen, in der schulischen Förderung begleiten und im Rahmen von Elternarbeit, den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in der Familie sichern. Dieses Angebot steht auch jungen Menschen mit einer seelischen Behinderung zur Verfügung und soll eine altersgemäße soziale Integration und die Teilhabe befördern.
Die Fallzahl für dieses Leistungsangebot ist mit 18 durchschnittlich belegten Plätzen im Jahr 2023 um eine Hilfe gestiegen. Die teilstationären Eingliederungshilfeleistungen sind um zwei Fälle höher als im Vorjahr. Insgesamt besuchten 24 Kinder im vergangenen Jahr eine Braunschweiger Tagesgruppe.
3.4 Stationäre Hilfen
Im Segment der stationären Hilfen (§§ 33, 34 und § 35 a SGB VIII) ist 2023 im Vergleich
zum Vorjahr in der Gesamtbetrachtung aller Leistungen ein Rückgang von 5,19 % (25
Hilfen) zu verzeichnen. Der Rückgang resultiert hauptsächlich im Bereich der stationären
Heimerziehung (20 Fälle). Die stationären Eingliederungshilfeleistungen erreichen wieder
den Stand von 2020 mit insgesamt 25 Maßnahmen.
Im Bereich der Pflegekinderhilfe zeigte sich im Jahr 2023 ein heterogenes Bild, was sich
auch im IKO-Vergleichsring ablesen lässt: in vier von zwölf Kommunen ist die
Inanspruchnahme rückläufig, wobei diese größtenteils gering ausfällt. Nur in einer Kommune
ist die Inanspruchnahme besonders rückläufig, in sechs Kommunen stagnierten die
Fallzahlen und nur zwei Kommunen konnte die Inanspruchnahme erhöhen, was folgende
Abbildung zeigt:



Abb.: Entwicklung der Inanspruchnahme von Leistungen der Vollzeitpflege (§ 33)
(IKO Vergleich der mittleren Großstädte; 2019-2023; Angaben der andau-
ernden und beendeten Hilfen bezogen auf 10.000 der unter 18-J.)[15]
Die Braunschweiger Fallzahlen sind um drei Pflegestellen gesunken, es wurden im vergangenen Jahr 252 junge Menschen in Pflegeverhältnissen versorgt.
Aufgrund der Corona-Einschränkungen konnte der Pflegekinderdienst (PKD) gewohnte Aktionen zur Pflegeelternakquise erst wieder seit einem Jahr in gewohnter Weise durchführen und die tradierten Veranstaltungen für Pflegekinder, Pflegeeltern und Herkunftseltern (z.B. das Pflegekinderfest, Ehrungen für langjährige Pflegeeltern, etc.) erneut stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass diese Aktionen vermehrt zur Schaffung von neuen Pflegeverhältnissen führen wird.
Durch die beschriebene Versorgungslücke im Bereich der Inobhutnahme, wurde im PKD das Projekt „Not-FBB“ (Familiäre Betreitschaftsbetreuung) entwickelt und erfolgreich gestartet: im Rahmen einer medial begleiteten Öffentlichkeitsaktion wurde versucht neue Notbetreuungsplätze für Kinder aller Altersstufen zu finden. Aktuell konnten so acht neue Inobhutnahmeplätze für Kinder im Alter von 0-17 Jahren gefunden werden. Die Idee hierbei war, die engagierten Bürgerinnen und Bürger in einem von ihnen selbstgewählten und individuellen Rahmen (i. d. R. nicht länger als 14 Tage) einzusetzen und fachlich zu begleiten. Bislang konnten von diesen Familien sechs Kinder vorübergehend aufgenommen werden. Aus einer dieser Not-Betreuung wird sich sogar ein reguläres Pflegeverhältnis entwickeln.
Fachliche Haltung des Pflegekinderdienstes ist es alles daranzusetzen, um Pflegeverhältnisse zu stabilisieren. Durch individuelle Entlastungsangebote für Pflegekinder und Pflegeeltern wird versucht möglichen Abbrüchen entgegenzusteuern und Pflegeverhältnisse zu stabilisieren.
4. Entwicklung des Kinderschutzes im Jahr 2022/2023
Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich, bezogen auf das Vorjahr um 214 erhöht und liegt 2023 nun bei 463 Fällen. Als Inobhutnahmestellen stehen neben dem Kinder- und Jugendschutzhaus auch Familiäre Bereitschaftsbetreuungsfamilien (insbesondere für jüngere Kinder), die neuen Not-FBB Plätze und Heimeinrichtungen zur Verfügung.
Für die gestiegenen Fallzahlen in 2023 kann neben der auch bundesweit gestiegenen Zahl der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge, auch eine höhere Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen für Braunschweiger Kinder und Jugendlichen genannt werden. Im Jahr 2022 belief sich die Inobhutnahme-Fallzahl auf 79 und in 2023 waren 97 Schutzmaßnahmen erforderlich.
Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen 2023 bundesweit einen neuen Höchststand erreicht hat. Jugendämter stellten
„…bei mindestens 63 700 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Das waren rund 1 400 Fälle oder 2 % mehr als im Jahr zuvor. Da einige Jugendämter für das Jahr 2023 keine Daten melden konnten, ist aber sicher, dass der tatsächliche Anstieg noch deutlich höher ausfiel: Werden für die fehlenden Meldungen im Jahr 2023 die Ergebnisse aus dem Vorjahr hinzugeschätzt (+3 300 Fälle), liegt der Anstieg der Kindeswohlgefährdungen gegenüber dem Vorjahr bei 4 700 Fällen oder 7,6 %. Wird zusätzlich der allgemeine Anstieg berücksichtigt, erhöht sich das Plus sogar auf rund 5 000 Fälle beziehungsweise 8,0 %. Nach dieser Schätzung läge die Gesamtzahl im Jahr 2023 bei 67 300 Fällen. Neben Fehlern bei der Datenerfassung und dem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister wurde als Grund für die fehlenden Meldungen im Jahr 2023 auch die Überlastung des Personals im Jugendamt genannt“.[16]
Folgende Abbildung zeigt noch einmal die Zahlen auf:

Die im Bericht von 2022 aufgestellte Hypothese, dass mit einem Anstieg im Bereich der Schutzmaßnahmen zu rechnen sei, hat sich nach Einsetzen einer „Normalität“ nach Abbau der Coronaeinschänkungen bedauerlicherweise bewahrheitet.
5. Fazit und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den Jahren 2022/2023 insgesamt noch ein leichter Leistungsrückgang zu beobachten war (- 3,36 %). Davon ausgenommen bleiben die familienorientierten ambulanten Hilfen zur Erziehung, die teilstationären Eingliederungshilfen und die Schutzmaßnahmen durch die Inobhutnahme.
Es ist allerdings insgesamt weiter zu vermuten, dass sich die Bedarfe an Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Erziehenden, Kindern und Jugendlichen perspektivisch weiter ausweiten werden.
Sollte nach der Neubildung des Bundestags die SGB VIII-Reform zur Weiterentwicklung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe 2025 umgesetzt werden (derzeit liegt der Referentenentwurf zum IKJSG vor), ist zudem mit einer Erweiterung des Aufgabenspektrums zu rechnen.
[1] Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement
[2] Vgl. Kinder und Jugendhilfereport 2024, Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, S.11
[3] Universitätskliniken Eppendorf, Corona und Psyche
[5] https://bvpraevention.de/cms/index.asp?inst=newbv&snr=13313&t=COPSY-
Studie:+Ergebnisse+der+f%C3%BCnften+Befragungswelle
[6] Vgl. Kurzkommentierung des Städteprofils, Auswertung der IKO-Vergleichszahlen von 2023.
[7] Vgl. Sandra Fendrich, Agathe Tabel Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, Aktuelle Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung – Datenbasis 2022 (Stand: April 2024), akjstat (Hrsg.).
[8] Vgl. Dr. J. Pothmann, A. Tabel, Interkommunaler Vergleichsring Jugendhilfe mittlerer Großstädte zu den Hilfen zur Erziehung und angrenzenden Leistungs- und Maßnahmenbereichen, Kurz-Dokumentation Datenerhebung 2023, Stand vom 27.09.2024.
[9] Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Kurz-Dokumentation der Datenerhebung 2023, Stand vom 27.09.2024.
[10] Die unterschiedliche Einwohnerzahl der 15 IKO-Vergleichsstädte erforderte die Definition
einer vergleichbaren Kategorie.
[11] Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Kurz-Dokumentation der Datenerhebung 2023, Stand vom 27.09.2024.
[12] Vgl. ebenda.
[13] Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Kurz-Dokumentation der Datenerhebung 2023 vom 27.09.2024.
[14] Vgl. ebenda.
[15] Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Kurz-Dokumentation der Datenerhebung 2023
vom 27.09.2024.
[16] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 338 vom 6. September 2024.
Anlagen
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