Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23461-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 17.04.2024 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Die Verwaltung wird gebeten, in der Fremersdorfer Straße an ein oder zwei Stellen verdeckt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und das Ergebnis dem Bezirksrat zeitnah mitzuteilen.

 

Sofern dabei vermehrt Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt werden, wird mit der Übermittlung der Daten ergänzend gebeten mitzuteilen, welche Möglichkeiten bestehen (Blumenkübel, Ausschilderungen, bauliche Maßnahmen o. ä.), Maßnahmen zu ergreifen, die diese Geschwindigkeitsüberschreitungen reduzieren helfen. Ebenso wird dann darum gebeten, über die Leitung der Kita die Nutzer der Kita sowie die Angehörigen der Verwaltungsstelle anzuschreiben und auf die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat zuletzt mit der DS 24-23461-01 die Messergebnisse für das erhobene Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes u. a. übermittelt und einen Geschwindigkeitsmessdisplayeinsatz mit Datenaufzeichnung zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in dem Bereich mit Übermittlung der Messergebnisse zugesagt.

 

Das Geschwindigkeitsmessdisplay war in der Zeit vom 18.11.2024 bis 25.11.2024 vor dem Grundstück Fremersdorfer Straße 8 in Fahrtrichtung Mettlacher Straße installiert und in der Zeit vom 10.12.2024 bis 17.12.2024 vor dem Grundstück Fremersdorfer Straße 5 in Fahrtrichtung Trierstraße.


 

Folgende Messergebnisse liegen der Verwaltung vor:

 

Messstelle

Fremersdorfer Straße 8

Geschwindigkeitsbegrenzung

vB

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

18.11.2024 bis 25.11.2024

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec Nr. 8

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Mettlacher Straße

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0-10

237

35

 

 

 

 

11-15

190

28

 

 

 

 

16-20

166

25

 

 

 

 

21-30

71

11

 

 

 

 

> 30

5

1

 

 

 

 

 

 

669

100

 

 

 

 

 

 

Messstelle

Fremersdorfer Straße 5

Geschwindigkeitsbegrenzung

vB

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

10.12.2024 bis 17.12.2024

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec Nr. 11

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Trierstraße

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0-10

201

19

 

 

 

 

11-15

303

30

 

 

 

 

16-20

366

35

 

 

 

 

21-30

159

15

 

 

 

 

> 30

15

1

 

 

 

 

 

 

1.044

100

 

 

 

 

 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass das erhobene Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Geschwindigkeitsmessdisplays im Vergleich zum Seitenstrahlradargerät positiver ausfällt, da auch in beiden Fahrtrichtungen geringere Geschwindigkeiten von bis zu 10 km/h gefahren wurden.

 

Der Begriff „Schrittgeschwindigkeit“ ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht definiert und derzeit in der Rechtsprechung uneinheitlich ausgelegt. Nach der Rechtsprechung wurden Geschwindigkeiten von bis zu 10 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit anerkannt.

 

Zu den Bring- und Abholzeiten der Kinder der nahegelegenen Kindertagesstätte konnte ein höheres Verkehrsaufkommen festgestellt werden, in dem auch größere Geschwindigkeiten gefahren wurden.


 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung auch in 2025 ein Geschwindigkeitsmessdisplay temporär installieren, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wiederholt zu sensibilisieren.
 

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