Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24678-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Sicherheitssituation an der Grundschule Hondelage und Schutz vor Vandalismus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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13.03.2025
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1: Der Schulhof der Grundschule Hondelage ist der Öffentlichkeit zugänglich, um Defizite im Spielangebot für Kinder im Stadtbezirk auszugleichen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Schulhoföffnungen“, in die auch die Schulleitung involviert ist, werden Lösungen für die damit einhergehenden Herausforderungen erarbeitet. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese dem Stadtbezirksrat mitgeteilt.
Zusätzlich wird die Stelle Kinder-und Jugendarbeit von der Jugendförderung Kontakt zum Kinder- und Jugendzentrum Hondelage aufnehmen und versuchen die dortigen Möglichkeiten der Stadteil- und Gemeinwesenarbeit zu aktivieren.
Zu 2: Eine Kameraüberwachung des Schulgeländes – auch außerhalb der Schulzeiten – ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres zulässig. Nach der Handreichung zur Videoüberwachung an Schulen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen aus dem Februar 2024 muss zur Zulässigkeit einer Videoüberwachung unter anderem sichergestellt sein, dass der beabsichtigte Zweck nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann. Diesen Nachweis zu erbringen schätzt die Verwaltung als schwierig ein. Zudem muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet werden, was aus Sicht der Verwaltung ebenfalls kritisch bewertet wird.
Zu 3: Die Verwaltung plant derzeit die Instandsetzung der Sprunggrube und Laufbahn. Die Ausschreibung zur technischen Unterhaltung der Schulsportanlagen wird kurzfristig abgeschlossen. Der Leistungszeitraum für die Umsetzung der Maßnahme beginnt für die Fachfirma planmäßig im 2. Quartal 2025.
