Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-24176-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bessere Grünpflege im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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06.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:
Die Intensität (qualitativ und quantitativ) der Grünflächenpflege wird auf Grundlage der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen durchgeführt. Grundsätzlich wird bei konkreten Beschwerden die Situation vor Ort in Augenschein genommen und bewertet – insbesondere bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Aufgrund der 2024 günstigen Witterungsverhältnisse mit längeren feuchtwarmen Perioden, war das Pflanzenwachstum insbesondere der Wildkräuter und Gräser besonders ausgeprägt, sodass die Grünflächenunterhaltung vor besondere Herausforderungen gestellt wurde.
Eine generelle Intensivierung von Pflegemaßnahmen ist aufgrund der für die Grünflächenunterhaltung zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht umsetzbar. Allerdings soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass – wie in der Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses vom 26.11.2024 mitgeteilt – kein Aussetzen der Pflege in den Randbezirken wie zu Zeiten der Haushaltskonsolidierung geplant ist.
In Zusammenarbeit mit der ALBA Braunschweig GmbH wurden Informationsmaterialien für die Eigentümer der anliegenden Grundstücke bezüglich der Reinigungspflichten versandt. Kontrollen im Stadtbezirk 211 haben ergeben, dass die meisten Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen den Pflichten alles in allem zufriedenstellend nachkommen.
Die Zuständigkeit für die jeweiligen Flächen ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung, welche im Geoportal der Stadt Braunschweig frei verfügbar ist.
Die Örtlichkeiten auf den Bildern wurden soweit wie möglich geprüft:
Zu Bild 1, 2, 6 und 7: Eine Zuständigkeit des städtischen Wildkrautteams, das aus 10 Saisonarbeitskräften besteht, die jedes Jahr von April bis November im Einsatz sind, liegt größtenteils vor. Die Hinweise werden bei der Arbeitsplanung, wenn möglich, berücksichtigt. Priorisiert werden dabei die Innenstadt und größere Einfallstraßen.
Einige abgebildete Teilbereiche liegen in der Zuständigkeit der anliegenden Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen.
Zu Bild 3: Die Örtlichkeit kann aufgrund des Bildes nicht eindeutig zugeordnet und bewertet werden.
Zu Bild 4: Aufgrund geringer Frequentierung einzelner Wegeabschnitte kommt es zum Zuwachsen von Wegeprofilen und wassergebundenen Wegedecken, so wie auf dem beigefügten Bild dargestellt. Dies sind meist untergeordnete Wegeverbindungen.
Die Verwaltung ist bemüht, das städtische Freizeitwegenetz in einem angemessenen verkehrssicheren Zustand zu halten. Dazu gehören auch Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen der gesamtstädtischen Priorisierung von Wegesanierungen durchgeführt werden. Begrenzte – für die Sanierung von Wegebereichen zur Verfügung gestellte – Haushaltsmittel sowie begrenzte personelle Ressourcen machen es nicht immer möglich, dass alle Wegebereiche im gleichen guten Zustand gehalten werden können.
Die Situation des in Rede stehenden Wegeabschnitts wurde aber zum Anlass genommen, um ein alternatives Verfahren für die Instandsetzung von Wegeflächen zu testen.
Zu Bild 5: Nach Prüfung der Örtlichkeit kann mitgeteilt werden, dass das Pflegekonzept einen zwei- bis dreimaligen Rückschnitt der Vegetation vorsieht (vgl. DS-Nr. 24-24185).
