Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-25391
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken auf Gehwegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Beantwortung
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18.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das illegale Parken auf Gehwegen ist nach wie vor ein großes und ungelöstes Problem. Dies gilt insbesondere für Stadtteile mit einem hohen Parkdruck, wie z.B. für das Östliche und Westliche Ringgebiet. Aber in fast allen Stadtteilen gibt es Straßen, in denen Gehwege durch illegal geparkte Kfz für Zufußgehende nur eingeschränkt nutzbar sind. Zu einem Sicherheitsrisiko werden falsch abgestellt Pkw immer dort, wo z.B. wichtige Sichtbeziehungen in Kreuzungsbereichen unterbrochen werden. Dies gilt insbesondere auf Schulwegen oder anderen Wegen, die häufig von Kindern genutzt werden, die dann unvermittelt zwischen parkenden Autos auftauchen können.
Im jüngst beschlossenen Mobilitätsentwicklungsplan 2035+ (MEP) widmet sich die Maßnahme V2 mit dem Titel „Abbau von Nutzungskonflikten mit dem ruhenden Kfz-Verkehr“ dem Thema des Parkens auf Gehwegen. Zu dieser Maßnahme, die dem Handlungsfeld Verkehrssicherheit zugeordnet ist, heißt es:
„Im Sinne des BVerwG ahndet die Parkraumüberwachung sowohl im Interesse der Gehwegnutzenden als auch der Anwohnenden konsequent nicht angeordnetes Gehwegparken. Das Gehwegparken ist nur zulässig, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Eine Restgehwegbreite von mind. 1,80 m ist möglichst zu gewährleisten.“
Daneben findet sich im Haushalt der Jahre 2025 und 2026 unter dem Projekttitel „MEP / Förderung Fußverkehr“ der folgende Eintrag:
„Zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 EUR für 2025-2026 für die Förderung des Fußverkehrs in der Innenstadt und auf Stadtteilebene (Teilmaßnahme Mobilitätsentwicklungsplan)“.
Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Aus welchem Grund hält die Verwaltung vor dem Hintergrund, dass die einschlägigen Regelwerke eine Gehwegbreite von mind. 2,50 m empfehlen, eine „Restgehwegbreite von mind. 1,80 m” für ausreichend?
2. Welche einfach umzusetzenden baulichen Maßnahmen stehen zur Verfügung, um das illegale Parken auf Gehwegen konsequent zu unterbinden?
3. Plant die Verwaltung, die oben genannten Haushaltsmittel auch für solche unter 2. genannten Maßnahmen zu verwenden?
