Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24885

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit dem einstimmig angenommenen Antrag Drs.-Nr. 24-22973 sollen an den Straßenschildern „Agnes Miegel“ und „Ina Seidel“ in Stöckheim Ergänzungsbeschilderungen zur NS-Vergangenheit der Autorinnen angebracht werden.

 

Einordnung von Straßennamensschildern nach Straßenverkehrsordnung (StVO):

Straßennamenschilder sind Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung (Zeichen 437 Straßennamenschild). Die Anbringung eines großformatigen Zusatzschildes an einem vorhandenen Schilderpfosten ist nicht zulässig, da aufgrund der Größe der angehängten Beschilderung davon auszugehen ist, dass eine Ablenkung von dem Verkehrszeichen gegeben ist. Auch für Straßennamenschilder gilt, dass sie gut sichtbar aufzustellen und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit zweifelsfrei erfassbar sein müssen.

 

Umsetzung des Antrags

Die Verwaltung hat textliche Ergänzungenr die Zusatzschilder an den Straßennamen erarbeitet. Diese sollen zusätzlich einen QR-Code erhalten, über den dann weitere Informationen zum literarischen Wirken der beiden Schriftstellerinnen im Nationalsozialismus abrufbar sind, so dass eine wissenschaftliche Einordnung auf der Basis des heutigen Forschungsstands gegeben ist. Der textliche Zusatz auf den Schildern sowie die ergänzenden Informationen über QR-Code werden derzeit mit dem Historiker und Gründungsdirektor des Instituts für Braunschweigische Regionalgeschichte, Prof. Dr. h.c. Gerd Biegel, abgestimmt. Sobald diese vorliegen, werden sie dem Stadtbezirksrat vorgelegt.

 

Für einen Austausch der Zusatzschilder würden Kosten in Höhe von ca. 150 -200 € (inklusive Montage) pro Zusatzschild entstehen und aus dem Budget des Stadtbezirksrates zu tragen sein.

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