Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25300
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt Schulstraße an der Grundschule Altmühlstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Dr. Dittmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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05.03.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Stadtbezirksrat Weststadt 221 stimmt dem Vorhaben zu, an der Grundschule Altmühlstraße das Projekt Schulstraße durchzuführen. Die Umsetzung des Projekts beginnt nach den Osterferien 2025 und endet vor den Sommerferien 2025. Das Projekt wird evaluiert und ausgewertet. Der Stadtbezirksrat wird über die Auswertung in Kenntnis gesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat am 7. November 2023 dem interfraktionellen Antrag zugestimmt, Schulstraßen als Projekt an ein bis zwei Schulen einzuführen (DS 23-22162). Die konkrete Einrichtung der Schulstraße wird dem Stadtbezirksrat zur Abstimmung vorgelegt.
Die Schulstraße entstand als Instrument, um die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im direkten Schulumfeld zu erhöhen. Eine Schulstraße ist kein Begriff, der sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergibt. Als Schulstraße wird vielmehr die temporäre Sperrung von Straßen aus dem direkten Schulumfeld für den motorisierten Individualverkehr zu den Bring- und Abholzeiten bezeichnet. Ziel ist es, die Anzahl der Autos aus dem näheren Umfeld der Schule und damit auch die Zahl der so genannten „Elterntaxis“ zu reduzieren. Dadurch soll der Schulweg sicherer und letztendlich die Anzahl der zu Fuß gehenden Schülerinnen und Schüler erhöht werden.
Im Rahmen dieses befristeten Verkehrsversuchs wird ein bestimmter Streckenabschnitt des öffentlichen Verkehrsraumes vor einer Schule gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO für den Kraftfahrzeugverkehr temporär gesperrt. Im Projekt an der Grundschule Altmühlstraße erfolgt die Sperrung jeweils morgens von 7:40 bis 8:10 Uhr.
Es wird eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge aufgestellt (s. Anlage). Durch ein Zusatzschild wird über die Gültigkeitsdauer der Sperrung informiert. Motorisierter Verkehr darf währenddessen nicht einfahren, die Ausfahrt ist jederzeit möglich. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen jederzeit passieren.
Pflegedienste können eine Ausnahmegenehmigung nach der StVO beantragen und auch zur fraglichen Zeit in die Altmühlstraße einfahren.
Hintergrund:
Die erste Ausschreibung für das Projekt Schulstraße erfolgte im Januar 2024 und beschrieb eine Schulstraße als eine mittels Schranken zu realisierbare Sperrung.
Aus unterschiedlichen Gründen fand sich keine Schule, an der das Projekt durchgeführt werden konnte. Zu den Gründen gehören insbesondere die von den Schulen prognostizierten Auseinandersetzungen zwischen Elterntaxis und den an den Schranken eingesetzten ehrenamtlichen Personen, die Lage der betroffenen Schule und die aktuelle verkehrliche Situation.
Eine zweite Ausschreibung im Mai 2024 beinhaltete deshalb eine Anpassung und beschrieb die geplante Sperrung nur noch mittels Beschilderung. Die Grundschule Altmühlstraße bewarb sich als einzige Schule für das Projekt Schulstraße, an dieser Schule wird das Projekt nun stattfinden.
Im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres erfolgten Absprachen und Planungen zwischen der Schule und der Verwaltung sowie dem Runden Tisch Sichere Schulwege Braunschweig.
Umsetzung:
Die Stadtverwaltung hat mit Unterstützung des Runden Tisches Sichere Schulwege das Projekt Schulstraße an der Grundschule Altmühlstraße vorbereitet.
Folgende Aspekte sollen hier erwähnt werden:
- Da es sich bei der Altmühlstraße um eine Sackgasse handelt, wird die Sperrung direkt in der Altmühlstraße erfolgen.
- Das Projekt beinhaltet Aktionen der Schule. Dazu gehörte bereits eine Informations- und Diskussionsveranstaltung, die am 11. Februar 2025 in der Schule stattfand: Schulgemeinschaft, Nachbarschaft, Politik und Verwaltung waren eingeladen, sich über das Projekt zu informieren und sich an der Bearbeitung noch offener Fragen (z.B. Sperrzeiten, Platzierung der Hol- und Bringzone) zu beteiligen.
Weitere Aktivitäten können beispielsweise Briefe an Anwohnende, Verkehrszählungen etc. sein.
- Die Schule soll zwei Hol- und Bringzonen bekommen. Hol- und Bringzonen sind aus unterschiedlichen Gründen wichtig:
- Sie schaffen einen definierten Bereich, in dem Eltern ihre Kinder sicher absetzen oder abholen können, ohne den allgemeinen Verkehr zu behindern. Das reduziert das Risiko von Unfällen, besonders in stark frequentierten Zeiten wie Schulbeginn und -ende.
- Sie fördern Selbstständigkeit und Orientierung der Kinder, weil diese den letzten Weg zur Schule zu Fuß zurücklegen.
- Sie sind umweltfreundlich, denn weniger Verkehr vor der Schule bedeutet weniger Abgase und Lärm.
- Im Idealfall können Hol- und Bringzonen sogar alternative Mobilität fördern. Sie können Eltern ermutigen, Fahrgemeinschaften zu bilden oder die Kinder auf Alternativen wie das Fahrrad, den Roller, das zu-Fuß-Gehen oder den öffentlichen Nahverkehr vorzubereiten.
Die Platzierung der Hol- und Bringzonen für die Grundschule Altmühlstraße entstand in Zusammenarbeit mit dem Schulelternrat (im Vorfeld der Veranstaltung), der Schulgemeinschaft (während der Veranstaltung) und dem Runden Tisch Sichere Schulwege Braunschweig (im Nachgang).
Die Hol- und Bringzonen werden wird realisiert durch temporäre Parkverbote, lediglich das Halten ist zu diesen Zeiten erlaubt. Auch die Hol- und Bringzonen sind nicht Bestandteil der Straßenverkehrsordnung, weshalb es kein entsprechendes offizielles Schild zur Veranschaulichung des Zwecks gibt. In Braunschweig verwendet die Verwaltung bereits an anderen Schulen das Schild des ADAC, das auch hier Verwendung finden soll (s. Anlage).
Die beiden Zonen sollen an folgenden Stellen entstehen:


Nördlich der Grundschule verläuft eine Grünanlage, in der ein Fußweg von Westen nach Osten führt. Der Weg ist Bestandteil des Schulwegplans und gilt deshalb als sicher für Schulkinder.
An beiden Enden der Grünanlage befinden sich Parkstreifen, die für Hol- und Bringzonen genutzt werden können.
Diese Platzierungen der Elternhaltestellen wurden während der Informationsveranstaltung an der Grundschule Altmühlstraße von Elternseite vorgeschlagen und bekam deutlichen Zuspruch. Es ist deshalb von einer relativ hohen Akzeptanz auszugehen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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19,2 kB
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